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PlanfeststellungsbeschlüsseB 39 /L 722 - Knotenpunktumbau am Lußhof

Die Planfeststellungsbehörde übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingestellten Unterlagen. Maßgebend für den Planfeststellungsbeschluss sind die in der jeweiligen Gemeinde/Stadt offengelegten, festgestellten Planunterlagen.
 

Öffentliche Bekanntmachung (pdf)
Ortsübliche Bekanntmachung (pdf)
Planfeststellungsbeschluss vom 17.02.2020 (pdf)