Ab dem 01.10.2026 werden ortsübliche Bekanntmachungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe nach § 41 Absatz 3, 4 LVwVfG, soweit gesetzliche Regelungen nichts anderes vorgeben, nur noch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe veröffentlicht.
gez. Peter Hahn Regierungsvizepräsident Regierungspräsidium Karlsruhe Karlsruhe, 23. Juni 2026
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