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Stabsstelle für Energiewende, Windenergie und KlimaschutzAufgaben und Zuständigkeiten

  • Zentrale Ansprechstelle des Regierungspräsidiums für Fragestellungen rund um Erneuerbare Energien
  • Beantwortung von Behörden- und Bürgeranfragen, Information, Beratung und Vorträge zu Erneuerbaren Energien
  • Ansprechstelle für Kommunen und Projektierer im Bereich Wind- und Solarenergie sowie weiterer Erneuerbarer Energien
  • Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW: Vollzug, Stellungnahmen zu Bauleitplanverfahren und einzelnen Zulassungsverfahren
  • Bürgerbeteiligung, Akzeptanzmanagement, Veranstaltungsplanung
  • Durchführung eines Monitorings der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen
  • Begleitung und Unterstützung der Genehmigungsbehörden, Steuerung und Benchmarking
  • Prüfstelle für kommunale Wärmepläne und Auszahlungsstelle für diesbezügliche Konnexitätszahlungen
  • Prüfstelle der Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne (vgl. § 32 WPG)

Die Zuständigkeit der Stabsstelle betrifft alle Erzeugungsarten der erneuerbaren Energien:

Windenergie
Solarenergie
Wärmewende
Biomasse, Biogas
Wasserkraft
Erdwärme und den
Ausbau von entsprechenden Energieleitungen.

Weitere Informationen

Unsere Aufgaben im Detail

Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG) des Landes Baden-Württemberg gelten erweiterte Beteiligungsvorgaben fort. Gem. § 26 Abs. 1 KlimaG BW sollen die unteren Verwaltungsbehörden und unteren Baurechtsbehörden bei Zulassungsverfahren für Vorhaben zur Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit auch das Regierungspräsidium beteiligen, um ihm Gelegenheit zu geben, die Belange des Klimaschutzes effektiv und frühzeitig einzubringen. Diese Aufgabe kommt den Stabsstellen Energiewende, Windenergie und Klimaschutz bei den Regierungspräsidien zu. Die Beteiligung ist für verschiedene Vorhaben vorgesehen und wird durch § 26 Abs. 1 S. 2 KlimaG BW beispielhaft, aber nicht abschließend erläutert („insbesondere“). Darüber hinaus sollen die Regierungspräsidien gem. § 26 Abs. 2 KlimaG BW bei Bauleitplanverfahren zur Regelung von Standorten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als Träger öffentlicher Belange für den Klimaschutz im Rahmen des § 4 des Baugesetzbuchs beteiligt werden.

Die Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz nimmt daher in Bezug auf den Klimaschutz insbesondere zu geplanten Errichtungen von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern oder zum Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen Stellung.

Neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien umfasst das Aufgabenfeld insbesondere auch die Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung. Hier ist das Regierungspräsidium Ansprechpartner für die erneuerbaren Wärmegesetze und die Energieeinsparverordnung.

Weitere Informationen

Der kontinuierliche Aufbau eines breiten Informationsnetzwerkes ist einer der Schwerpunkte bei der Tätigkeit der Stabsstelle. Daher arbeitet die Stabsstelle darüber hinaus eng mit den Ansprechpartnern.

Weitere Informationen

Zu allen Themen rund um die Energiewende finden auf verschiedenen Ebenen unterschiedliche Veranstaltungen statt.