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Stabsstelle für Energiewende, Windenergie und KlimaschutzEnergiewende im Regierungsbezirk Karlsruhe

Ursprünglich bringt man Windenergieanlagen mit dem „platten Land“ im Norden Deutschlands oder den Küsten an Nord- und Ostsee in Verbindung. Die Windkraft hat jedoch auch in Baden-Württemberg das höchste Ausbaupotential der erneuerbaren Energien. Der Ausbau der Windenergie und die damit in Zusammenhang stehenden Fragestellungen bilden daher einen zentralen Schwerpunkt der Arbeit der Stabsstelle. Die Landesregierung ist damit befasst, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windkraft zu optimieren, diesen damit voranzutreiben und zu beschleunigen. Darüber hinaus wurden zahlreiche Handreichungen, Planungshinweise und -karten für Windkraftanlagen erarbeitet, welche fortlaufend ergänzt und. aktualisiert werden. Auch für die interessierte Öffentlichkeit werden zahlreiche Informationen rund um das Thema Windenergie bereitgestellt.

Das Internetportal Windenergie auf den Seiten der Gewerbeaufsicht informiert über die jeweils aktuellen Anforderungen an Windkraftprojekte in Baden-Württemberg. Es enthält eine Zusammenstellung der Rechtsgrundlagen, Erlasse und Schreiben des Umweltministeriums sowie weiterer Informationen zu sämtlichen Themenbereichen im Zusammenhang mit der Windenergie im Land.

Überblick zum Ausbaustand

Aktuelle Informationen (Automatisiertes Raumordnungskataster)

Weitere Informationen

Baden-Württemberg liegt auf der Sonnenseite. Dass hier - im deutschlandweiten Vergleich die Sonneneinstrahlung überdurchschnittlich hoch ausfällt, wirkt sich auch auf die Stromerzeugung aus. Solarenergie und insbesondere die Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (sogenannte Photovoltaik) hat mit knapp 15 Gigawatt installierter (Nenn-)Leistung derzeit den größten Anteil an regenerativer Stromerzeugung in unserem Bundesland. Daher kommt der Photovoltaik eine wesentliche Bedeutung zur Erreichung der sowohl vom Bund, als auch vom Land Baden-Württemberg gesetzlich festgelegten Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen zu. Insbesondere Photovoltaik ist als Erzeugungstechnologie mit vergleichsweise geringem technischem und finanziellem Aufwand und in hohen Stückzahlen zu installieren (sogenannte „Skalierbarkeit“).

Bei der Photovoltaik ist im Wesentlichen zwischen zwei verschiedenen Bereichen zu differenzieren: der Nutzung des Dach- und Gebäudeflächenpotenzials einerseits und der Freiflächen-Photovoltaik andererseits. 

In Privathaushalten erlebt die Photovoltaik seit Jahren einen regelrechten Boom. Drastisch gesunkene Preise bei gleichzeitig stetiger Verbesserung von Effizienz und Leistungsfähigkeit von Photovoltaik-Modulen und Wechselrichtern lassen die photovoltaische Nutzung im privaten Bereich in verschiedenen Anwendungsformen wirtschaftlich werden – von kleinen Steckersolargeräten (sogenannte „Balkonkraftwerke“) über Dach-Anlagen bis hin zu Sonderformen wie etwa sogenannten PV-Zäunen oder Fassadenanlagen. Selbst ungeachtet der seit den Jahren 2022 bzw. 2023 in Baden-Württemberg gesetzlich eingeführten Photovoltaik-Pflicht bei der Neuerrichtung von Gebäuden sowie bei der grundlegenden Dachsanierung, rechnet sich die Installation von Photovoltaikanlagen in den allermeisten Fällen. Private Photovoltaikanlagen setzen Anreize zur Umsetzung der sogenannten Sektorenkopplung des Energiesystems im häuslichen Maßstab, indem mit kostengünstig selbst erzeugtem Solarstrom Elektrofahrzeuge geladen oder Wärmepumpen zur Beheizung von Gebäuden sowie zur Bereitung von Warmwasser betrieben werden. So wird die erneuerbaren Energieerzeugung wie auch Umsetzung der Energiewende insgesamt zunehmend erlebbar. Vormals passive Endkunden von Stromversorgungsunternehmen werden zu sogenannten „Prosumern“, die Strom gleichermaßen erzeugen wie beziehen. Dies wirkt sich nicht selten auch auf das Nutzerverhalten aus. So werden Routinen aufgebrochen und die Wäsche auch mal in der Mittagspause gewaschen – weil die Sonne scheint und die Energie dafür gerade kostenlos verfügbar ist.

Freiflächen-Photovoltaik (zur schematischen Darstellung des Aufbaus einer solchen Anlage gelangen Sie hier) besitzt aufgrund der hohen realisierbaren Nennleistungen Potenzial für die Stromerzeugung im größeren Maßstab, selbst für industrielle Großverbraucher. Die Errichtung solcher Flächenanlagen außerhalb des Siedlungsraums führt jedoch zu Nutzungskonflikten mit sonstigen Landnutzungsformen, insbesondere der Landwirtschaft. Daher sind solche Anlagen vorrangig auf ertragsmäßig benachteiligten Flächen zu planen und umzusetzen. Zugleich bestehen auch bei der Freiflächen-Photovoltaik Möglichkeiten zur flächensparsamen Umsetzung. Die wichtigsten Beispiele sind die Photovoltaiknutzung auf künstlichen Gewässern (sogenannte Floating-PV) oder die Nutzung von Anlagen bei zeitgleicher landwirtschaftlicher Bodennutzung zum Anbau von Feldfrüchten, Obst oder Gemüse (sogenannte Agri-PV). Für beide Formen sind im Regierungsbezirk Karlsruhe zahlreiche Potenzialflächen vorhanden.

Zur Übersichtskarte über vorhandene und geplante Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Regierungsbezirk Karlsruhe gelangen Sie hier.

Bei jeder Form der Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie ist aufgrund der über den Tag schwankenden Energieerzeugung, die bereits erheblichen Einfluss auf den Strommarkt nimmt, mittlerweile die Errichtung von Stromspeichern bei PV-Aufdach-Anlagen aller Größen ernsthaft zu erwägen. Bei der Freiflächen-Photovoltaik ist sie mittlerweile sogar aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nahezu obligatorisch, um die Stromverteilnetze nicht durch Ertragsspitzen zu überlasten.

Neben Photovoltaik spielt auch die Solarthermie eine zunehmend bedeutende Rolle im Zuge der Energiewende. Solarthermieanlagen wandeln nach ihrem Wirkungsprinzip solare Strahlungsenergie in direkt nutzbare Wärme um, weshalb sie insbesondere im Wärmesektor zur Trink- oder Brauchwassererwärmung sowie zur Erzeugung von Prozesswärme für industrielle Zwecke, eingesetzt werden. Man unterscheidet hierbei zwischen kleinflächigen, überwiegend privat genutzten Solarthermieanlagen auf dem Dach und großflächigen Solarthermieanlagen auf der Freifläche (ab ca. 500 m²), die kommunale Wärmenetze speisen und damit ganze Wohnquartiere mit erneuerbarer Wärme versorgen können. Aufgrund der saisonalen Schwankung der Wärmeerzeugung sollten auch hier stets Energiespeicher mitgedacht werden.

Der Bund stellt ferner für die Umsetzung von Solarthermieanlagen, oft in Verbindung mit Wärmenetzen, finanzielle Mittel im Rahmen einer Förderung zur Verfügung. Über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert. 

Weitere Informationen zur Förderung von Solarthermie erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Wollen Sie wissen, ob sich für Ihr Hausdach für eine Nutzung mit Photovoltaik wirtschaftlich lohnt? Eine erste Abschätzung finden sie beim  Wirtschaftlichkeitsrechner des Solarkatasters Baden-Württemberg. Geben Sie hierzu einfach Ihre Adresse beim Feld Ortssuche ein und klicken Sie dann in der Karte auf Ihr Gebäude.  

Eine ausführlichere Anleitung zum Solardachkataster finden Sie hier.

Biomasse ist der wichtigste und vielseitigste erneuerbare Energieträger in Deutschland. Biomasse wird in fester, flüssiger und gasförmiger Form zur Strom- und Wärmeerzeugung sowie zur Herstellung von Biokraftstoffen genutzt. Sie ist ein knappes und von vielen Seiten nachgefragtes Gut. Eine effiziente Nutzung ist daher notwendig. Nachhaltig erzeugte Biomasse schont fossile Ressourcen und schafft Arbeitsplätze, insbesondere im ländlichen Raum.

Weitere Informationen zu Biogas

Bei der Stromerzeugung ist die Wasserkraft mit die bedeutenste erneuerbare Energiequelle in Baden-Württemberg. Allerdings können insbesondere bei der Nutzung der kleinen Wasserkraft Konfliktbereiche mit der Gewässerökologie und der Fischerei entstehen.

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Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende, die zu einem großen Teil auch eine Wärmewende darstellt, bietet der Oberrhein mit seinen geothermischen Potentialen ideale Bedingungen. Hierbei geht es um vor allem um die tiefe Geothermie, also die hydrothermale Gewinnung von Erdwärme aus mindestens 400 Metern unterhalb der Erdoberfläche. Bei ausreichend hohen Temperaturen im Untergrund (über 80°C) lässt sich die geothermische Energie sowohl zur Wärmeversorgung als auch zur Stromerzeugung nutzen. Unter Beachtung entsprechender Qualitäts- und Sicherheitsstandards kann Erdwärme damit einen entscheidenden Beitrag zum erneuerbaren Energien-Mix in Baden-Württemberg leisten. Zuständig für die bergrechtliche Zulassung ist das Regierungspräsidium Freiburg, das grundlegende Informationen zum Thema zusammengestellt hat. Dort wird sowohl erklärt, was Tiefengeothermie genau ist und wie die Verfahren in praktischer bzw. genehmigungsrechtlicher Hinsicht ablaufen, als auch Antworten geliefert auf häufig gestellte Fragen zum Beispiel zu möglichen Risiken.

Im Zuge der Energiewende sind die Anforderungen an unsere Stromnetze stark gestiegen. Zur Sicherung der Energieversorgung sind sowohl der Netzausbau als auch die Entwicklung intelligenter Netze (Smart Grids) wichtige Themenfelder. Bei Netzausbauvorhaben des Bundesbedarfsplanes, die sich über mehrere Bundesländer oder ins Ausland erstrecken, ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) verfahrensführende Behörde für die Bundesfachplanung und die Planfeststellung.Bei Netzausbauprojekten innerhalb eines Bundeslandes sind die Länder zuständig. Die erforderlichen Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren liegen in der Verantwortung der Regierungspräsidien.

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