PlanfeststellungsbeschlüsseL 597 – Verlängerung Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses vom 10.10.2005 (Neckarbrücke Ladenburg)
Die Planfeststellungsbehörde übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingestellten Unterlagen.
Maßgebend für den Planfeststellungsbeschluss sind die in der jeweiligen Gemeinde/Stadt offengelegten, festgestellten Planunterlagen.