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PlanfeststellungsbeschlüsseL 597 – Verlängerung Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses vom 10.10.2005 (Neckarbrücke Ladenburg)

​Die Planfeststellungsbehörde übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingestellten Unterlagen.
Maßgebend für den Planfeststellungsbeschluss sind die in der jeweiligen Gemeinde/Stadt offengelegten, festgestellten Planunterlagen.
 

Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2014: Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses vom 10.10.2005 zum Bau der L 597 neu Teilabschnitt Nord zwischen der K 4138 auf Gemarkung Ilvesheim und der L 597 auf Gemarkung Ladenburg (pdf)

Bekanntmachung Verlängerungsbeschluss (pdf)