Maßnahmen zur Dammertüchtigung des Landesbetriebs Gewässer im Regierungsbezirk Karlsruhe
Im Regierungsbezirk Karlsruhe müssen rund 190 km Hochwasserschutzdämme an die allgemein anerkannten Regeln der Technik (im Wesentlichen: DIN 19712:2013-01 / DWA 507-1) angepasst werden. Dies ist das Ergebnis des im Herbst 2015 vom Umweltministerium veröffentlichten "Dammertüchtigungsprogramm Baden-Württemberg". Das Dammertüchtigungsprogramm, welches federführend vom Regierungspräsidium Karlsruhe geleitet wird, gibt die Prioritäten für die Planungs- und Baumaßnahmen vor.
In die höchste Priorität ("violett") sind drei Dammabschnitte eingestuft. Sie liegen in Mannheim und Karlsruhe. Weitere Dammabschnitte der nächsten Prioritätsstufe ("rot") werden aktuell überplant. Der jeweils aktuelle Stand aller Projekte im Land Baden-Württembergs kann im Dammertüchtigungsprogramm eingesehen werden.
Die Sicherung und der Erhaltung von Dämmen wird im Wasserhaushaltsgesetz und Wassergesetz des Landes Baden-Württemberg geregelt. Ergänzend zu diesen gesetzlichen Vorgaben regelt die Dammschutzverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe die Sicherung und Erhaltung der Schutzdämme am Rhein und an der Mündungsstrecke des Neckars, die in dessen Zuständigkeitsbereich liegen.
Kontakt
Kontakt
Kontakt
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auf der jeweiligen Projektseite.