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Hochwasserschutz

Dammertüchtigung Rheinhochwasserdamm (RHWD) XXXIX in Mannheim

Information zum aktuellen Planungsstand im Umweltforum Mannheim

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Dammverlauf in Richtung Norden

Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe (LBG), Vorhabenträger für die Dammertüchtigung des Rheinhochwasserdamms in Mannheim, überarbeitet zurzeit die Planungsunterlagen zur Ertüchtigung des RHWD XXXIX. Der LBG prüft als ergänzende Variante, ob sich für die gesamte Dammtrasse ein überströmungssicheres Bauwerk durch das Einbringen einer statisch selbsttragenden Spundwand in Verbindung mit einem Dammverteidigungsweg auf der Dammkrone herstellen lässt (Pressemitteilung vom 3. Juli 2024). Dazu gehört auch die Bewertung des Eingriffs in den Baumbestand. Hierfür wurde ein Baumgutachter beauftragt (Pressemitteilung vom 6. Februar 2025). 

Zu der Arbeitsweise des Baumgutachters und dem Stand der Untersuchungen berichtete der LBG gestern, 11. November 2025, im Umweltforum der Stadt Mannheim.

Die 2021 bei der Stadt eingereichte Planung sieht beidseitig des Dammes eine zehn Meter breite baumfreie Zone vor. Bäume auf dem Damm und innerhalb dieser Zone sollten gerodet werden, nach der Baumaßnahme sollte als Übergangsbereich zum Waldbestand ein sechs Meter breiter Waldsaum entwickelt werden. Aktuell wird nun die Variante geprüft, bei der eine durchgehende selbstragend bemessene Spundwand vorgesehen wird. Auch bei dieser Variante sind Eingriffe in den Baumbestand nötig, um die Maßnahme baulich umsetzen zu können.

Wie groß ist der Eingriffskorridor?

Der Eingriffskorridor umfasst den Arbeitsbereich, der technisch zum Einbringen der Spundwand, dem Bau des Dammverteidigungswegs, Geländeanpassungen und Straßenquerungen (Überfahrten wie der Franzosenweg) benötigt wird. Die Spundwand wird mit einem großen Baugerät, der Spundwandramme, in den Damm einvibriert oder eingepresst.

Die Breite des Eingriffskorridors ist durch die Breite der Spundwandramme und den Raum, den sie zum Schwenken braucht, bedingt. Wo Geländeanpassungen oder Straßenquerungen nötig sind, kann die Breite abweichen. Für den Bau des Weges wird hierbei die Breite von 4,5 Meter zugrunde gelegt. Der asphaltierte Weg wird voraussichtlich eine Breite von drei Metern haben. Rechts und links davon gibt es ein jeweils 0,75 Meter breites befahrbares Bankett (Randstreifen) mit einer Splittoberfläche. Diese Bemessungen wurden mit der Wasserwehr und dem Katastrophenschutz der Stadt Mannheim abgestimmt (Pressemitteilung vom 6. März 2025). Die Bemessung des Wegs für Fahrzeuge unterschiedlicher Gewichtsklassen hat Auswirkungen auf die Dicke der Tragschicht, nicht aber auf die Breite des Weges oder auf den Baumbestand.

Was macht der Baumgutachter? 

Im ersten Schritt bewertet derzeit der Baumgutachter die Erhaltungswürdigkeit und die Erhaltungsfähigkeit der einzelnen Bäume auf dem Damm. Er prüft, welche Bäume im Arbeitsbereich liegen und welche man mit geeigneten Maßnahmen erhalten könnte. Bäume, deren Stämme im Arbeitsbereich stehen, können nicht erhalten werden. Bäume, die am Rand des Arbeitsbereichs stehen, können in ihrem Kronen- oder Wurzelbereich betroffen sein. Hier ist im Einzelfall zu bewerten, ob ein Baum voraussichtlich erhalten werden kann. Fragen an den Baumgutachter sind dabei: Wieviel von seinem Wurzelballen würde der Baum verlieren? Wie stark muss man in die Baumkrone eingreifen? Mit welchen Maßnahmen könnte man ihn erhalten oder ist stattdessen die Entnahme des Baums sinnvoll? Im Einzelfall können Planung, wie zum Beispiel die genaue Position der Spundwand und der Bauablauf so angepasst werden, dass Bäume erhalten bleiben können, soweit dies technisch möglich ist.

Ergebnisse in einigen Monaten

Konkrete Ergebnisse der Prüfung der Variante wird es voraussichtlich erst im neuen Jahr geben. Derzeit laufen außerdem noch verschiedene weitere Untersuchungen: Die Pumpversuche und die Untergrunderkundungen sind abgeschlossen und fließen ins Grundwassermodell ein. Dann müssen die Ergebnisse der weiteren Untersuchungen in die Planung eingearbeitet werden.

Erst wenn alle Ergebnisse vorliegen kann eine Prüfung und Bewertung der Variante erfolgen.

Weitere Informationen zum Projekt

Kontakt

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Irene Feilhauer
Pressesprecherin
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
0721 926-4051
E-Mail senden 

 

Charlotte Erdmann
Stellvertretende Pressesprecherin
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
0721 926-6266
E-Mail senden