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Vierstreifiger Ausbau der B 462 mit Umbau der Anschlussstelle Rastatt – Nord an der A 5
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
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Die Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe leitet das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 462 bei Rastatt mit Umbau der Anschlussstelle A 5 / B 462 ein.
Geplant ist der vierstreifige Ausbau der B 462 bei Rastatt vom heutigen Ausbauende bei Rastatt-Rauental bis zur Einmündung in die B 3. Im Zuge dessen wird die signalisierte Einmündung der K 3716 in die B 462 höhenfrei umgestaltet. Die Anschlussstelle Rastatt-Nord an der Bundesautobahn A 5 Karlsruhe - Weil am Rhein (- Basel) wird um zwei Rampen erweitert und zu einem vollen Kleeblatt umgebaut. Infolge des Ausbaus und der Vergrößerung der Anschlussstelle Rastatt-Nord werden die Anschlüsse der K 3715 (von Rauental) und K 3728 (von Muggensturm) an die B 462 aufgehoben.
Ziel der Maßnahmen ist es, die Leistungsfähigkeit der gegenwärtig überlasteten Anschlussstelle Rastatt-Nord wiederherzustellen und eine leistungsfähige Anbindung des Rastatter Industriegebietes mit Neuordnung des nachgeordneten Straßennetzes zu schaffen.
Die Planunterlagen für das Vorhaben liegen offiziell ab dem 15. Juli 2026 bis einschließlich 14. August 2026 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, hat dann die Gelegenheit bis einschließlich 14. September 2026 zu dem geplanten Vorhaben Stellung zu nehmen.
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