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Trockenwetterphase dauert an
Anhaltende Hitze und Niederschlagsmangel belasten Gewässer im Regierungsbezirk Karlsruhe 2026
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Der Klimawandel zeigt sich im Regierungsbezirk Karlsruhe zunehmend deutlich. Gewässersysteme wie der Kraichbach/Kriegbach und der Saalbach/Saalbachkanal sind in den vergangenen Jahren wiederholt von anhaltenden Trockenwetterphasen betroffen gewesen. Ganze Gewässerabschnitte fielen zeitweise trocken. Die Folgen für Flora und Fauna waren erheblich – bis hin zum Fischsterben durch Sauerstoffmangel.
Auch in diesem Jahr ist bei vergleichbarer beziehungsweise noch kritischerer Temperatur- und Niederschlagsentwicklung mit einer ähnlichen Situation zu rechnen. Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe (LBG) ist als Unterhaltungspflichtiger für die Gewässer erster Ordnung zuständig – steht dabei jedoch vor besonderen Herausforderungen, da kurzfristige Gegenmaßnahmen kaum Wirkung zeigen.
Appell an die Bevölkerung
Die unteren Wasserbehörden in den Landratsämtern und Stadtkreisen informieren und sensibilisieren die Bevölkerung aktiv über die aktuelle Situation. Das Regierungspräsidium Karlsruhe appelliert: Bitte entnehmen Sie kein Wasser aus den betroffenen Bächen und Flüssen. Jede Entnahme – auch scheinbar geringfügige – kann in der aktuellen Lage eine weitere Verschlechterung bewirken.
Hintergründe: Warum ist die Situation so kritisch?
Viele der betroffenen Gewässersysteme haben historisch die Funktion als Hochwasserentlastungskanäle oder Vorfluter für Ortsentwässerungen und Kläranlagen. Stauhaltungen begünstigen die Sedimentierung. Geringe Abflüsse bei gleichzeitig hohen Temperaturen und fehlender Beschattung erzeugen im Sommer eine Stresssituation für die Gewässerlebewesen.
Jede zusätzliche Belastung – etwa die Entnahme von Wasser aus diesen Bächen und Flüssen oder das Einleiten kritischer Stoffe wie Reinigungs- oder Pflanzenschutzmittel – kann das fragile System weiter destabilisieren und in letzter Konsequenz zum Kippen des Gesamtsystems führen.
Warum gibt es keine schnellen Lösungen?
Bisher vorliegende Untersuchungsergebnisse – zum Beispiel zum Saalbach/Saalbachkanal – belegen: Kurzfristige Sofortmaßnahmen helfen nicht. Das Ausbaggern von Sedimenten oder das Entfernen von Wasserpflanzen verschärfen die Situation im Zweifel sogar. Ein großflächiger Bewuchsrückschnitt verstärkt die direkte Sonneneinstrahlung, fördert die Erwärmung, begünstigt Algenwachstum und kann nächtliche Sauerstoffdefizite verstärken. Auch die Anpflanzung von Gehölzen zur Beschattung ist aufgrund der Hochwasserentlastungsfunktion dieser Gewässer nur bedingt möglich.
Langfristig müssen die sensiblen Gewässer intensiv beaufsichtigt werden. Ziel ist es, die ökologische Funktion der natürlichen Hauptgewässer zu stärken und aufrechtzuerhalten – damit sie in Mangelsituationen als Rückzugsraum für Flora und Fauna dienen können.
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten für Gewässer sind im Wassergesetz Baden-Württemberg geregelt. Für Gewässer erster Ordnung – darunter der Saalbachkanal und der Kriegbach – ist der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe unterhaltungspflichtig. Gewässer zweiter Ordnung liegen in der Verantwortung der jeweiligen Kommunen. Die allgemeine Gewässeraufsicht – einschließlich der Erteilung von Genehmigungen, der Klärung von Schadensereignissen sowie der Anordnung von Beschränkungen (z. B. Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Wasserentnahme) – obliegt den unteren Wasserbehörden der Stadt- und Landkreise.
Weitere Informationen
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat eine umfangreiche Wassermangelstrategie erarbeitet.
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