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Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört
Neuplanung des Trenndamms XXV: Vorzugsvariante steht fest
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Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe (LBG) plant im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) den Bau des Rückhalteraums Polder Bellenkopf/Rappenwört. Der im Dezember 2020 vom Landratsamt Karlsruhe (LRA) als zuständiger Genehmigungsbehörde erlassene Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Polders wurde aufgrund zweier Klagen vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) für teilweise rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (Pressemitteilung 28. Februar 2025).
Ein wesentlicher Aspekt, weshalb der VGH den Planfeststellungsbeschluss für teilweise rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärte, war die ehemals vorgesehene Bauweise des Trenndamms XXV entlang des Rheins. Der VGH hat daher den LBG aufgefordert zu prüfen, ob es artenschutzfreundlichere und weniger flächenintensive bauliche Varianten zur Sanierung des Trenndamms XXV gibt. Der LBG hat am 25. November 2025 die nun erarbeitete Vorzugsvariante im Gemeinderat Rheinstetten vorgestellt und wird diese am 28. November 2025 ebenso im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit der Stadt Karlsruhe präsentieren.
Nach Finalisierung der Antragsunterlagen werden diese im ersten Quartal 2026 bei der Genehmigungsbehörde – dem Landratsamt Karlsruhe – im Rahmen des Ergänzungsverfahrens eingereicht werden. Das Landratsamt wird anschließend die Unterlagen prüfen und den Trägern öffentlicher Belange und der Bevölkerung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Antragsunterlagen einräumen und einen Erörterungstermin anberaumen. In diesem Termin besteht die Möglichkeit, die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zwischen den Beteiligten zu diskutieren. Die Einwender erhalten die Gelegenheit, ihre Betroffenheit persönlich darzulegen und sich mit dem LBG auszutauschen. Nach dem Erörterungstermin wird das Landratsamt die Belange der Betroffenen abwägen und einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Parallel zu dem laufenden Ergänzungsverfahren wird der LBG diejenigen Maßnahmen, die vom VGH als nicht rechtswidrig eingestuft wurden, umsetzen, um den Hochwasserschutz für die Rheinanlieger unterhalb der Staustufe Iffezheim weiter zu verbessern.
Der Weg zu der nun vorliegenden Vorzugsvariante
Im Rahmen des Ergänzungsverfahrens hat der LBG insgesamt sieben bauliche Varianten zur Sanierung des Trenndamms XXV geprüft, die sich zum Teil aus dem Verfahren ergeben haben. Dabei stand zunächst die technische Umsetzbarkeit im Fokus: können die Varianten gebaut werden, sind sie standsicher auch unter den speziellen Anforderungen, denen der (regelmäßig von beiden Seiten eingestaute) Trenndamm des Rückhalteraums Bellenkopf/Rappenwört gegenüber „normalen“ Rheinhochwasserdämmen unterliegt? Hierbei wurden auch die aktuellsten Ergebnisse der ergänzenden Baugrunderkundungen, die seit 2021 im Rückhalteraum durchgeführt wurden, miteinbezogen.
Eine der sieben Varianten musste relativ früh verworfen werden, da ein reduzierter Freibord und damit eine Reduzierung der Überströmungssicherheit einen nicht vertretbaren Nachteil darstellte. Die sechs übrigen Varianten wurden über die gesamte Länge des Trenndammes durchkonstruiert, um den jeweiligen Flächenverbrauch der Varianten und – in einem weiteren Schritt – die mit der jeweiligen Variante verbundenen Eingriffe in Natura2000-Gebiete und artenschutzrechtlich sensible Flächen zu ermitteln. Diese Reihenfolge der Prüfschritte hatte sich aus dem VGH-Urteil ergeben. Erst danach wurden weitere Aspekte, wie die Erreichbarkeit der Bauwerke, mögliche Einschränkungen in der Unterhaltung der Varianten, die Baukosten sowie Beeinträchtigungen der Freizeitnutzung und mögliche Probleme bei der Verkehrssicherung, betrachtet.
Beschreibung der Vorzugsvariante
Im Ergebnis hat sich die optimierte Kombinationsbauweise in der Mehrzahl der relevanten Kriterien als den übrigen Varianten vorzugswürdig gezeigt: durch das Einbringen einer Spundwand in die Dammkrone und seitliche Durchwurzelungssperren in den Bermen, die je nach Erfordernis ebenfalls eine statische Funktion übernehmen, kann der Querschnitt des Dammes verschlankt werden. Beidseits des Dammes kann so auf die unter anderem gemäß DIN erforderlichen Schutzzonen verzichtet werden.
So kann eine artenschutzfreundlichere und weniger flächenintensive Variante zur Sanierung des Trenndamms XXV realisiert werden, die – anders als die übrigen geprüften Varianten – bei allen Lastfällen dauerhaft standsicher ist, ansonsten weiterhin dem Radverkehr zur Verfügung steht und zudem die Anforderungen des LBG zum Betrieb des Rückhalteraums Bellenkopf/Rappenwört erfüllen kann. Für die nun erarbeitete Variante werden Mehrkosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro gegenüber der optimierten planfestgestellten Variante veranschlagt. Diese sind jedoch im Hinblick auf die Gesamtkosten in Höhe von 350 Millionen Euro zu sehen.
Weitere Informationen zum Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört
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