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Rebflächen des Landes im Naturschutzgebiet „Felsengärten Mühlhausen“ erfolgreich verpachtet
Hintergrundinformationen zur Verpachtung der Flächen
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Das Naturschutzgebiet „Felsengärten Mühlhausen“ stand in diesem Jahr schon mehrfach im Blick der Öffentlichkeit: Im Frühjahr wurden für landeseigene Rebflächen Pächter gesucht (Pressemitteilung 5. März 2025), im Mai 2025 kam es zu einem Felsabbruch.
Insbesondere das Thema Verpachtung der Rebflächen hatte verschiedene Medienberichte und Leserbriefe zur Folge, die jedoch faktisch nicht immer korrekt waren. Das Regierungspräsidium möchte daher mit den folgenden Hintergrundinformationen zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen:
Von den 228 Flurstücken des Naturschutzgebiets Felsengärten Mühlhausen sind lediglich sechs Flurstücke im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Vier davon wurden im Rahmen des Vorkaufsrechts erworben. Zwei Flurstücke wurden dem Land direkt zum Kauf angeboten. Drei der sechs Grundstücke wurden als unbestockte Weinbergsbrachen übernommen. Zwei davon werden im Auftrag der Naturschutzverwaltung gepflegt, ein Grundstück ist verpachtet. Bei drei Flurstücken handelt es sich um bestockte Weinberge. Zwei davon konnten kürzlich erfolgreich verpachtet werden. Ein Flurstück wird im Auftrag des Landes nach speziellen Vorgaben gepflegt. Folgende Kritikpunkte wurden in der Vergangenheit geäußert:
Der Naturschutz, beziehungsweise das Naturschutzgebiet, erschwert die Bewirtschaftung der Weinberge durch das Pestizidverbot
Richtig ist, dass die Weinberge als charakteristisches Biotop mit seiner besonderen Tier- und Pflanzenwelt neben anderen Biotopen, unter anderem Magerrasen und Felsgebüsche, als Schutzzweck in der Naturschutzgebietsverordnung verankert sind. Alle Winzer in diesem Gebiet konnten daher eine Ausnahme vom Pestizidverbot in diesem Gebiet erhalten. Fungizide dürfen aufgrund der Hangsituation wie bisher schon auch per Hubschrauber ausgebracht werden.
Der Naturschutz, beziehungsweise das Naturschutzgebiet, erschwert die Bewirtschaftung der Weinberge durch das Vorkaufsrecht
Das Naturschutzgesetz räumt dem Land Baden-Württemberg in Naturschutzgebieten ein Vorkaufsrecht für Flurstücke ein. Bisher wurde allerdings erst ein einziges mit Reben bestocktes Flurstück im Rahmen des Vorkaufsrechts erworben. Mit Reben bestockte Flurstücke des Landes werden zur Pacht angeboten. Pacht von Weinbergen ist ein übliches Vorgehen. Das Land verpachtet die Flächen ohne Pachtzins. Im Gegenzug sind gewisse Auflagen bei der Bodenbearbeitung einzuhalten. Dies dient dazu, die große Besonderheit des Gebietes, die Weinbergsflora mit ihren charakteristischen frühblühenden Zwiebelpflanzen, zum Beispiel der Weinbergs-Traubenhyazinthe, dauerhaft zu erhalten. Damit wird ein wichtiger Beitrag für den Erhalt der heimischen biologischen Vielfalt und für ein attraktives Landschaftsbild geleistet.
Dazu ist anzumerken, dass sich der Weinbau insgesamt in einem starken Strukturwandel befindet. Es ist zu beobachten, dass Rebflächen aufgegeben oder anderweitig genutzt werden.
In anderen Kommunen und Regionen wird dabei die Naturschutzverwaltung als wichtiger Partner angesehen, der durch Übernahme aufgegebener Weinberge innerhalb von Schutzgebieten ein attraktives Landschaftsbild und seltene Tier- und Pflanzenarten in diesen Bereichen erhalten kann, wenn der Weinbau nicht weitergeführt werden kann.
Die Flurstücke des Naturschutzes sind nicht gepflegt
Richtig ist, dass alle Flurstücke in Landesbesitz verpachtet sind oder im Auftrag des Landes gepflegt werden. Eine Nachrecherche von in einem Leserbrief genannten ungepflegten Flurstücken im Naturschutzgebiet in Landesbesitz hat ergeben, dass diese Flurstücke nicht im Regierungsbezirk Karlsruhe und auch nicht im Naturschutzgebiet „Felsengärten Mühlhausen“ liegen. Für diese Flächen hat das Regierungspräsidium Karlsruhe weder eine Zuständigkeit noch Kenntnisse über den Zustand dieser Flächen. Richtig ist, dass es ungepflegte und brachgefallene Flurstücke im Naturschutzgebiet gibt. Hierbei handelt es sich jedoch um private Flurstücke, auf die das Land Baden-Württemberg ebenso keinen Zugriff hat.
Durch verwahrloste Flurstücke und Trockenmauern entstehen Gefahren für die Verkehrssicherheit
Wie oben dargestellt, handelt es sich bei ungepflegten Flurstücken im Naturschutzgebiet nicht um Flurstücke des Landes. Für die Verkehrssicherung ist der jeweilige Eigentümer zuständig. Die Trockenmauern auf landeseigenen Flurstücken sind nach unserem Kenntnisstand intakt. Eine laufende Überprüfung des Zustands wird zudem in Kürze wieder erfolgen. Bei Bedarf werden diese Trockenmauern durch das Land instandgesetzt.
Hintergrundinformationen Naturschutzgebiet „Felsengärten Mühlhausen“
Das Naturschutzgebiet „Felsengärten Mühlhausen“ bei Mühlacker wurde 2012 ausgewiesen. Es hat eine Größe von 11 Hektar. Das Naturschutzgebiet umfasst einen Prallhang der Enz mit natürlichen Felsbildungen und Weingärten. Zum Schutzzweck gehören auch die Felsengebüsche, Magerrasen und mageren Wiesen, Gebüsche und Sukzessionswälder sowie die Trockenmauern. Das Naturschutzgebiet beherbergt eine Vielzahl an seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, die nur durch eine angepasste Nutzung erhalten werden können. Besonders eindrucksvoll sind die traditionell bewirtschafteten Weinberge, in denen im Frühjahr die Weinbergstraubenhyazinthe blaue Blütenteppiche bildet.
Weitere Informationen zum „Naturschutzgebiete bei Mühlacker“ und zu den besonderen Tier- und Pflanzenarten der Enzhänge sind im Faltblatt des Regierungspräsidiums zu finden (Faltblatt als Download).
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