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B 462: FDE Forbach - Hilpertsau
Beginn Fahrbahndeckensanierung vierter Bauabschnitt ab 27. Juli 2026 unter halbseitiger Sperrung
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Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird zwischen Forbach und Gernsbach-Hilpertsau die Fahrbahndecke der B 462 saniert sowie die Übergangskonstruktionen an den Brückenbauwerken erneuert. Die Gesamtmaßnahme ist in sechs Bauabschnitte mit weiteren Unterbauabschnitten unterteilt. In der ersten Bauphase zwischen dem 2. März und 24. Mai 2026 wurden die Bauabschnitte 1 bis 3 fertiggestellt. Ab dem 24. Mai wurde die Bundesstraße 462 für den Verkehr freigegeben und eine Baupause eingelegt. Parallel zur Fahrbahndeckensanierung wird derzeit der Geh- und Radweg in Gausbach zwischen der Murgtal- und Schulstraße ausgebaut sowie die Arbeiten zur Böschungssanierung in Forbach zwischen Rodolf-Fettweis-Straße und Werkstraße ausgeführt (Pressemitteilung 7. Juli 2026).
Vierter Bauabschnitt (BA 4)
Der vierte Bauabschnitt (BA 4) mit neun Unterbauabschnitten wird ab Montag, 27. Juli 2026, bis voraussichtlich Sonntag, 13. September 2026, umgesetzt und verläuft auf der B 462 ab der Murgtalstraße in Gausbach (Norden) bis einschließlich der Zufahrt Werkstraße (Süden). Die Fahrbahndeckenerneuerung in diesem Streckenabschnitt wird unter halbseitiger Sperrung mit Ampel-Regelung ausgeführt.
Bauabschnitt 4-1a: ab 27. Juli 2026, Fahrbahn in Fahrtrichtung Freudenstadt
Am 27. Juli 2026 beginnen die Arbeiten im Unterbauabschnitt BA 4-1a. In diesem Abschnitt wird die Fahrbahnhälfte in Fahrtrichtung Freudenstadt halbseitig mit Ampel-Regelung saniert. BA 4-1a erstreckt sich von der Murgtalstraße in Gausbach bis zum Bahnhof Forbach. Während dieser Arbeiten werden die Zufahrten zur Murgtalstraße und Schulstraße voll gesperrt. Die Murgtalstraße ist von Norden über die Murgstraße zu erreichen. Die Schulstraße ist ebenfalls über die Murgstraße und Fürholzstraße zu erreichen. Um die Erreichbarkeit der Schulstraße zu gewährleisten, werden in der Fürholzstraße Halteverbote eingerichtet.
Bauabschnitt 4-1b: ab 30. Juli 2026, Fahrbahn in Fahrtrichtung Freudenstadt
In BA 4-1b wird die Sanierung der Fahrbahnhälfte in Fahrtrichtung Freudenstadt zwischen in etwa der Landstraße Nr. 9 und der „Döner-Ecke“ in der Ortdurchfahrt Forbach ausgeführt. In diesem Abschnitt ist die Durchfahrt in beide Fahrtrichtungen durch LSA-Regelung möglich. Zusätzlich wird in diesem Streckenabschnitt der Bestandsfußgängerüberweg auf Höhe des Rathauses Forbach zu einem barrierefreien Fußgängerüberweg umgestaltet.
Bauabschnitt 4-2: ab 10. August 2026, Fahrbahn in Fahrtrichtung Gernsbach
Bauabschnitt 4-2 erstreckt sich zwischen Bahnhof-Forbach und in etwa der Landstraße Nr. 9. In diesem Abschnitt erfolgt die Sanierung der Fahrbahnhälfte in Fahrtrichtung Gernsbach. Während dieser Arbeiten ist die Schifferstraße aus beiden Fahrtrichtungen weiterhin erreichbar. In diesem Abschnitt wird die Einmündung L 79/B 462 für den Verkehr aus Bermersbach kommend in Richtung B 462 gesperrt. Die Einmündung L 79/B 462 wird als Einbahnstraße eingerichtet. Die zulässige Fahrtrichtung verläuft ausschließlich von der Bundesstraße 462 auf die L 79 nach Bermersbach. Aufgrund dieser Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr auf der L 79 von Bermersbach kommend über die Hauptstraße auf die Bundesstraße umgeleitet. Zusätzlich zur Fahrbahndeckenerneuerung in Bauabschnitt 4-2 werden im Bereich der Landstraße Nr. 9 Arbeiten zur Herstellung eines barrierefreien Fußgängerüberwegs durchgeführt.
Umleitungen
Während Bauabschnitt 4 wird der Schwerverkehr großräumig über die L 83 (Schwarzenbach Talsperre) – B 500 – L 79a in beide Fahrtrichtungen umgeleitet.
Der überörtliche Pkw-Verkehr wird während BA 4 in Fahrtrichtung Gernsbach nach Freudenstadt über die L 78 – B 500 – L 83 umgeleitet.
Mit Einrichtung der Umleitungsstrecken wird in Kalenderwoche 30 begonnen. Diese werden zunächst deaktiviert aufgestellt. Die Aktivierung der Umleitungsbeschilderung erfolgt ab Samstag, dem 25. Juli 2026. Das Baufeld wird bereits ab Sonntag, 26. Juli, voraussichtlich ab 18:00 Uhr abgesperrt.
Ausblick
Nach Abschluss der Unterbauabschnitte BA 4-1a bis BA 4-2 werden voraussichtlich ab 17. August mit den weiteren Unterbauabschnitt des BA 4 begonnen. Diese werden ebenfalls unter halbseitiger Sperrung der Fahrbahnhälfte mit Ampel-Regelung ausgeführt. Die bereits eingerichteten Umleitungsstrecken sowohl für den Schwerverkehr als auch für den überörtlichen Pkw-Verkehr müssen in den nächsten Unterbauabschnitten des BA 4 weiterhin genutzt werden. Das Regierungspräsidium wird hierüber erneut informieren.
Hinweis
Während der gesamten Bauzeit BA 4 werden entlang der Bundesstraße 462 abschnittsweise Halteverbote eingerichtet, sodass das Parken in den betroffenen Bereichen zeitweise nicht möglich ist.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmenden und Anwohner für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.
Weitergehende und aktuelle Informationen sind der Projekthomepage unter folgendem Link eingestellt:
Weitere Informationen unter VerkehrsInfo BW mit aktuellen Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen sowie in der "VerkehrsInfo BW" - App.
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