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Radverkehr

B 35 / L 1103a Weißhofer Straße bei Bretten

Ergebnis des Ortstermins: Stadt steht Radweg nach RadNETZ BW weiterhin ablehnend gegenüber — Ausbau des Radwegs soll nochmals diskutiert werden

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Zu rodende Bäume B 3 Radweg Bad Schönborn

Die Stadt Bretten steht dem Bau des Radwegs nach den Anforderungen des RadNETZ BW, insbesondere wegen der erforderlichen Baumfällungen, weiterhin ablehnend gegenüber. Die weitere Vorgehensweise und mögliche Alternativplanungen sollen nun in einem Termin mit den Fachplanern des Regierungspräsidiums Karlsruhe und der Stadt Bretten im Oktober besprochen werden. Betrachtet werden dabei unter anderem die vorhandene Zaunanlage, die Notwendigkeit der bislang geplanten Querungshilfe sowie die vorhandenen Querschnitte. Dies ist das Ergebnis des Ortstermins am 18. September 2026, bei dem Regierungspräsident Alexander Föhr, MdB Nicolas Zippelius, MdL Ansgar Mayr, MdL Pascal Haggenmüller, Oberbürgermeister Morast, die Vorsitzenden der Gemeinderatsfraktionen der Stadt Bretten, sowie Vertreter des Regierungspräsidiums gemeinsam den aktuellen Sachverhalt und technische Alternativen erörterten.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant seit 2024 in engem Austausch mit der Stadt Bretten den Ausbau des straßenbegleitenden Geh- und Radwegs entlang der B 35 und der L 1103a „Weißhofer Straße“ bei Bretten. Die Maßnahme ist Bestandteil des RadNETZ Baden-Württemberg und im Bedarfsplan für Radwege an Bundes- und Landesstraßen im vordringlichen Bedarf eingestuft. Der eigentliche Wegeausbau erstreckt sich auf rund 1200 Metern zwischen der Eisenbahnunterführung am Freibad Bretten und der Kreisgrenze Knittlingen an der Höhe der Weißach.

Der vorhandene Geh- und Radweg entspricht mit einer Breite von rund zwei Metern und einem Randstreifen von rund 0,80 Metern nicht den Anforderungen des RadNETZ BW. Besonders kritisch ist der Bereich am Schwimmbadwall: Dort verläuft der Weg im Kurvenbereich direkt neben dem Schwimmbadzaun, ohne Bewegungsspielraum und mit eingeschränkten Sichtverhältnissen. Der geplante regelkonforme Querschnitt sieht einen Sicherheitstrennstreifen von 1,75 Metern und eine Wegbreite von drei Metern vor. Zusätzlich ist eine Querungsmöglichkeit für Radfahrende geplant, die von der B 35 in Richtung Innenstadt fahren möchten.

Am 27. August 2026 informierte das Regierungspräsidium Karlsruhe über die für September 2026 geplanten vorbereitenden Rodungs- und Rückschnittarbeiten entlang der L 1103a (Pressemitteilung vom 27. August 2026). Im Anschluss daran äußerten Bürgerinnen und Bürger sowie Abgeordnete und die Stadt Bretten selbst, Bedenken hinsichtlich der damit verbundenen Baumfällungen. Das Regierungspräsidium setzte daraufhin die für September geplanten Rodungsarbeiten bis zur weiteren Klärung aus.

Wie bereits im Rahmen der Planungen mit der Stadt Bretten besprochen bestätigte der Ortstermin, dass ein Radwegausbau nach den Anforderungen des RadNETZ BW mit dem Erhalt der betroffenen Bäume – auch unter Verwendung von sogenannter Winkelsteine – nicht vereinbar ist. Nach der aktuellen Planung müssten insgesamt 21 Bäume gefällt werden – neun Bäume auf dem Schwimmbadwall, drei Bäume vor dem Schwimmbadzaun, ein Baum im Einmündungsbereich „An der Weißach“ sowie acht Bäume in der Kurve zur B 35. Eine Umpflanzung der Bäume scheidet aufgrund geringer Erfolgsaussichten und Kosten von 15.000 bis 20.000 Euro je Baum ebenfalls aus. Für jeden gefällten Baum würde als ökologischer Ausgleich ein Ersatzbaum gepflanzt werden. Der weitere Ausgleich sollte über Ausgleichszahlungen über das Ökokonto erfolgen. Die Kosten für den Ausbau des Geh- und Radwegs nach den Anforderungen des RadNETZ BW betragen schätzungsweise rund 700.000 Euro. Die Finanzierung war anteilig durch das Land Baden-Württemberg und die Bundesrepublik Deutschland vorgesehen gewesen.

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