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Abteilung 8Asylrecht, Ausländer, Rückkehrmanagement, Spätaussiedler, Zentrale Bußgeldstelle, Lotterie- und Glücksspielrecht, Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften

Aktuelles

Gelbes Schild "Fachkräftemangel" in Deutschland mit Werkzeugen auf Holz

Webinar "Fachkräftesicherung mit der LZF" - am 2. Oktober

| Abteilung 8: Asylrecht, Ausländer, Rückkehrmanagement, Spätaussiedler, Zentrale Bußgeldstelle, Lotterie- und Glücksspielrecht
Zwei ausländische Fachkräfte untersuchen detaillierte, an eine Pinnwand gepinnte Baupläne und diskutieren wichtige Aspekte der technischen Zeichnungen in einem industriellen Umfeld

Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF)

| Abteilung 8: Asylrecht, Ausländer, Rückkehrmanagement, Spätaussiedler, Zentrale Bußgeldstelle, Lotterie- und Glücksspielrecht

Rückblick auf 100 Tage LZF: über 800 Anträge eingegangen und rund 220 Vorabzustimmungen erteilt

Unsere Aufgaben

Schwerpunkte der Arbeit der Abteilung 8 des Regierungspräsidiums Karlsruhe sind die landesweit wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Verteilung von Spätaussiedlern, die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten auf allen Autobahnen in Baden-Württemberg, glückspielrechtlichen Aufgaben sowie die Aufgaben der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften..

Die Abteilung 8 ist daneben landesweit verantwortlich für die Aufenthaltsbeendigung von ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerbern und sonstigen ausreisepflichtigen Ausländern. Die Aufenthaltsbeendigung erfolgt entweder durch unterstützte freiwillige Ausreise oder in Form der Abschiebung. Für straffällige Ausländer aus dem Regierungsbezirk, die sich in Untersuchungshaft oder in Strafhaft befinden, entscheidet die Abteilung 8 zudem über die Ausweisung. Auch ist das Regierungspräsidium in allen Bereichen des Ausländerrechts Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde für die unteren Ausländerbehörden des Regierungsbezirks und entscheidet in diesem Zusammenhang z.B. über Widersprüche. Daneben übt das Regierungspräsidium Rechts- und Fachaufsicht auch in Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten (z.B. Einbürgerungen, Standesamtsaufsicht) aus. Durch die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht werden einheitliche Standards in rechtlicher und fachlicher Hinsicht für den gesamten Regierungsbezirk gewährleistet.

Als weitere landesweit durchzuführende Aufgabe nimmt die Abteilung 8 die Zuständigkeit für die Ahndung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten auf allen Autobahnen Baden-Württembergs wahr. Hierzu zählt insbesondere die Verfolgung von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverletzungen, aber auch die Ahndung von Alkohol- oder Drogenverstößen und unzulässigen Überholungsmanövern. Ein wichtiger Bereich ist außerdem die Überwachung der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge. Immer wieder werden bei entsprechenden Kontrollen zum Teil ganz erhebliche technische Mängel u.ä. festgestellt, die geahndet werden. In der Regel ergehen Bußgeldbescheide, oft auch in Verbindung mit Fahrverboten und der Verwahrung des Führerscheins. Die Zentrale Bußgeldstelle bearbeitet ungefähr 900.000 Einzel- und Sammelanzeigen pro Jahr. Im Durchschnitt werden dabei z. B. ca. 12.000 Fahrverbote pro Jahr verhängt (ein bis drei Monate). Durch eine konsequente Rechtsanwendung trägt die Abteilung in besonderer Weise zur Verbesserung der Sicherheit auf den Autobahnen bei, was vor dem Hintergrund des ständig steigenden Verkehrsaufkommens von erheblicher landesweiter Bedeutung ist.

Ebenfalls für das ganze Land Baden-Württemberg nimmt Abteilung 8 Aufgaben im Glücksspielwesen wahr. Hierzu gehören insbesondere die Aufsicht über die Spielbanken des Landes in Baden-Baden, Stuttgart und Konstanz, das Vorgehen gegen die Veranstaltung unerlaubter Sportwetten sowie die Bekämpfung unerlaubten Glücksspiels generell inklusive der Werbung hierfür. Ferner erlaubt und überwacht die Abteilung auch die Glücksspielangebote der Staatlichen Toto-Lotto-GmbH, die Glücksspirale und die Veranstaltung von Pferdewetten sowie kleine Lotterien und das Gewinnsparen.

Aufgabe der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (kurz: LZF) ist es, durch die landesweite Beratung und Umsetzung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens die Zuwanderung von internationalen Fachkräften nach Baden-Württemberg noch effizienter zu gestalten und damit Baden-Württemberg als herausragenden Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Die LZF bietet die Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse und den Regelungen zur Einreise als Leistungen aus einer Hand an. Innerhalb der LZF ist dabei das Regierungspräsidium Karlsruhe für die Wirtschaftsberufe und das Regierungspräsidium Stuttgart für die Gesundheitsberufe zuständig.

Referate

Ordner mit Beschriftung Ausländerrecht, davor Paragraphenzeichen

Referat 81

Asylrecht
Spätaussiedler

Referat 82

Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht, Eingliederung, Spätaussiedler und Ausländerrecht
Gerechtigkeitsgöttin

Referat 83

Ausweisung

Referat 84

Abschiebungshaft
Geschwindigkeitsradar an der Autobahn; im Hintergrund ein Lkw mit gelbem Führerhaus

Referat 85

Zentrale Bußgeldstelle
Bunte Würfel, Spielchips, Karten auf grüner Oberfläche

Referat 86

Lotterie- und Glücksspielrecht
Weltkarte

Referat 87

 Integriertes Rückkehrmanagement
Unternehmensadministrator in Aktion von Personal- oder Personalplanung oder Unternehmensorganisation auf einem virtuellen Dashboard.

Referat 88

Organisation, Haushalt, Zentrale Dienste
Gelbes Schild "Fachkräftemangel" in Deutschland mit Werkzeugen auf Holz

Referat 89.1

Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften – Zentrale Ausländerbehörde für das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Zwei ausländische Fachkräfte untersuchen detaillierte, an eine Pinnwand gepinnte Baupläne und diskutieren wichtige Aspekte der technischen Zeichnungen in einem industriellen Umfeld

Referat 89.2

Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften – Beratung und Koordinierung bei ausländischen Berufsqualifikationen

Kontakt

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Dr. Jochen Zühlke, Abteilungspräsident

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Abteilungsleitung

Dr. Jochen Zühlcke
Abteilungspräsident
0721 926-7000
E-Mail senden

Stellvertretung

Tillmann Schwarz
Abteilungsdirektor
0721 926-8740
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