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Stabsstelle PFAS am Regierungspräsidium KarlsruheGesundheit

Die Aufnahme von PFAS-Verbindungen erfolgt überwiegend oral durch PFAS-verunreinigtes Trinkwasser oder den Verzehr verunreinigter Lebensmittel. Auch können PFAS-Verbindungen in geringerem Maße über die Haut oder die Atemwege in den Körper gelangen, z.B. durch belastete Innenraumluft oder PFAS-haltige Beschichtungen von Textilien.

Nach oraler Aufnahme gelangen die PFAS-Verbindungen vom Magen-Darm-Trakt ins Blut und können sich von dort in inneren Organen wie Leber, Niere und Lunge sowie in der Muttermilch anlagern. Auch in Plazentagewebe wurden PFAS-Verbindungen nachgewiesen, was auf eine fetale Übertragung hindeutet.

Im Unterschied zu den kurzkettigen PFAS-Verbindungen (u.a. PFBA, PFPeA und PFHxA) werden die langkettigen Verbindungen PFOS und PFOA nur langsam über die Nieren ausgeschieden und haben somit eine lange Verweildauer im menschlichen Körper (Halbwertszeit gem. EFSA 2020: PFOS: 3,1 - 5,4 Jahre; PFOA 2,7 – 8,5 Jahre).

Die vielen verschiedenen PFAS-Verbindungen weisen auch unterschiedliche human- und ökotoxikologische Eigenschaften auf. In Tierversuchen erwiesen sich die bekanntesten PFAS-Vertreter PFOS und PFOA nach kurzzeitiger Belastung über die Nahrung, die Luft und die Haut als mäßig toxisch. In Langzeitstudien mit Ratten und Mäusen konnten beide Chemikalien jedoch die Entstehung von Leberkrebs und anderen Tumoren (UBA 2019) fördern.

Inwieweit PFAS für Menschen gesundheitsschädlich sind, kann aufgrund der Verschiedenartigkeit der PFAS-Verbindungen wissenschaftlich noch nicht abschließend beantwortet werden. Verschiedene Studien deuten jedoch auf einen Zusammenhang von PFAS-Belastungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Menschen hin. Für PFOS und PFOA wurden Humanbiomonitoring-Werte zur Beurteilung der Konzentration in einem Körpermedium (z.B. Blutplasma) festgelegt. Dabei bezieht man sich auf Studien, die einen Zusammenhang zwischen der Konzentration eines Stoffes (und seiner Metabolite) in menschlichen Körperflüssigkeiten und dem Auftreten unerwünschter Wirkungen nachweisen.

Der HBM-I-Wert entspricht der Konzentration, bei deren Unterschreitung nach aktuellem Stand der Bewertung nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen ist und sich somit kein Handlungsbedarf ergibt.

In Bezug auf PFAS gelten für die Verbindungen PFOA und PFOS folgende HBM-I-Werte:

  • 2 ng PFOA / ml Blutplasma (entspricht 2 µg PFOA / Liter Blutplasma)
  • 5 ng PFOS / ml Blutplasma (entspricht 5 µg PFOS / Liter Blutplasma)

Der HBM-II-Wert entspricht der Konzentration eines Stoffes in einem Körpermedium, bei deren Überschreitung eine für die Betroffenen als relevant anzusehende gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist, so dass akuter Handlungsbedarf zur Reduktion der Belastung besteht und eine umweltmedizinische Betreuung/Beratung zu veranlassen ist. Für PFOA und PFOS gibt es folgende HBM-II-Werte:

Für Frauen im gebärfähigen Alter

  • 5 ng PFOA / ml Blutplasma (entspricht 5 µg PFOA / Liter Blutplasma)
  • 10 ng PFOS / ml Blutplasma (entspricht 10 µg PFOS / Liter Blutplasma)

Für alle übrigen Bevölkerungsgruppen

  • 10 ng PFOA / ml Blutplasma (entspricht 10 µg PFOA / Liter Blutplasma)
  • 20 ng PFOS / ml Blutplasma (entspricht 20 µg PFOS / Liter Blutplasma)

„Bei einer Überschreitung des HBM II-Wertes für PFOA oder PFOS sollte zunächst eine Kontrollmessung vorgenommen werden. Zusätzlich wird empfohlen, mögliche Expositionsquellen der Betroffenen für PFOA und PFOS zu erfassen und gegebenenfalls konsequent zu reduzieren. Diese umfassen neben einer beruflichen PFAS-Exposition nach derzeitigem Kenntnisstand vor allem die Aufnahme von Trinkwasser oder Nahrungsmitteln mit erhöhten PFOA- oder PFOS-Konzentrationen (z.B. Fisch aus kontaminierten Gewässern). Die HBM-Kommission sieht derzeit keinen Anlass, bei Überschreitungen des HBM-II-Wertes ohne Vorliegen weiterer Risikofaktoren oder Vorerkrankungen die Bestimmung klinisch-chemischer Messgrößen zu empfehlen. Versuche, die Ausscheidung der Verbindungen PFOA oder PFOS zu beschleunigen, sollten aufgrund fehlender geeigneter Methoden und mangels medizinischer Begründung unterbleiben.“ (Quelle: HBM-Kommission, 2020)

Weitere Informationen

Pressemitteilung des Landratsamtes Rastatt vom 05.03.2020 (pdf)

Stellungnahme der Kommission Human-Biomonitoring des Umweltbundesamtes zu HBM-II vom 03.03.2020 (pdf)

Stellungnahme der Kommission „Humanbiomonitoring“ des Umweltbundesamts zu HBM-I aus 2018 (pdf)

Grundsatzpapier zur Ableitung von HBM-Werten (pdf)

Um zu überprüfen, ob Personen im Raum Rastatt/Baden-Baden aufgrund der dortigen PFAS-Verunreinigungen im Boden, Trink- und Grundwasser vermehrt PFAS aufgenommen haben, hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg im März 2017 das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg mit der Planung und Durchführung einer umfangreichen Blutkontrolluntersuchung beauftragt. Im Kern der Untersuchungen stand die Frage, wie hoch die Zusatzbelastungen in der betroffenen Region sind und ob die getroffenen Maßnahmen zu einem Rückgang der Belastung führen. Die PFAS-Blutkontrolluntersuchungen wurden in Kooperation mit dem Gesundheitsamt Rastatt durchgeführt.

Die erste PFAS-Blutkontrolluntersuchung fand im Jahr 2018 statt. Um die weitere zeitliche Entwicklung der PFAS-Konzentrationen im Blut der an der Untersuchung teilnehmenden Personen beschreiben und einschätzen zu können, wurde eine zweite Untersuchung im Jahr 2020 und eine letzte Untersuchung im Jahr 2023 durchgeführt.

Bei den Blutkontrolluntersuchungen wurden je circa 100 zufällig ausgewählte Personen aus folgenden drei Gruppen untersucht:

  • Gruppe A: zufällig ausgewählte Personen aus Orten, die vor 2014 einer PFAS-Exposition über Trinkwasser ausgesetzt waren
  • Gruppe B: zufällig ausgewählte Personen aus Orten mit PFAS-Exposition über Belastungen im Boden und Grundwasser, ohne Exposition über Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung
  • Gruppe C: zufällig ausgewählte Personen aus Orten ohne zusätzliche PFAS-Belastung im Boden oder Trinkwasser.

Personen, die ihr Einverständnis zur erneuten Kontaktaufnahme gegeben hatten, wurden bei den weiteren Untersuchungsrunden erneut zur Teilnahme eingeladen. Die Teilnahme an der Blutkontrolluntersuchung erfolgte freiwillig.

Bei den PFAS-Blutkontrolluntersuchungen 2018, 2020 und 2023 wurde das Blutplasma von 348, 249 bzw. 266 Teilnehmerinnen und Teilnehmern untersucht.

Die Ergebnisse der Blutkontrolluntersuchungen zeigten, dass erhöhte PFOA-Konzentrationen im Blut vor allem bei Untersuchungsteilnehmerinnen und -teilnehmern auftraten, die über das Trinkwasser mit PFAS exponiert waren (Gruppe A). Bei dieser Gruppe gab es auch die stärksten Abnahmen seit der ersten Untersuchungsrunde 2018. Die medianen PFOA-Konzentrationen nahmen in diesem Zeitraum von 15,62 µg/l auf 7,52 µg/l um ca. 52 % ab. Dieser PFOA-Konzentrationsrückgang liegt in dem zu erwartenden Bereich (Halbwertszeit 2 bis 4 Jahre) und deutet darauf hin, dass in den Untersuchungsjahren keine weitere relevante PFOA-Aufnahme erfolgte und die Maßnahmen der Wasserversorgungsunternehmen zur PFAS-Reduzierung erfolgreich waren.

In Gruppe B (PFAS-Exposition über Belastungen im Boden und Grundwasser) und Gruppe C (Kontrollgruppe ohne zusätzliche PFAS-Belastung im Boden, Trink- oder Grundwasser) lagen die PFOA-Konzentrationen mit ca. 2 µg/l bzw. 1 µg/l generell niedriger als in Gruppe A. Personen aus Gruppe B hatten PFOA-Konzentrationen im Blut, die im Median um etwa 1 µg/l höher lagen als in Gruppe C. Trotz der niedrigeren Konzentrationen konnte auch in diesen Gruppen ein Rückgang beobachtet werden. So nahmen in Gruppe B die medianen PFOA-Konzentrationen von 2,45 µg/l auf 2,21 µg/l um etwa 10 % und in Gruppe C von 1,75 µg/l auf 1,13 µg/l um etwa 35 % ab. Die Rückgänge lassen sich mit einer generell niedrigeren Exposition gegenüber PFOA nach der Aufnahme in eine EU-weite Regulierung und damit einem weitestgehenden Verbot des Stoffes erklären.

Neben PFOA wurden auch andere PFAS wie Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) oder Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) analysiert. Diese waren jedoch weniger auffällig als die PFOA-Konzentrationen. Die Untersuchungsergebnisse bewegten sich hier meist im niedrigen einstelligen Mikrogrammbereich oder darunter.

Für PFOA zeigte ein Vergleich mit dem HBM-II-Wert, dass in Gruppe A 2018 ca. 82 % der PFOA-Konzentrationen, in 2020 ca. 69 % der PFOA-Konzentrationen und in 2023 ca. 38 % der PFOA-Konzentrationen oberhalb des HBM-II-Wertes lagen. In Gruppe C lagen 2018, 2020 und 2023 keine Untersuchungsergebnisse oberhalb des HBM-II-Wertes für PFOA und in Gruppe B nur eine geringfügige Anzahl. Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren gemessene PFOA-Konzentrationen im Blutplasma unterhalb des HBM-I-Wertes (< 2 µg/l) lagen, ist in allen drei Gruppen gestiegen (in Gruppe A von 0 % auf ca. 7 %, in Gruppe B von 34 % auf ca. 40 % und in Gruppe C von 58 % auf 84 %).

Im Untersuchungsjahr 2023 lagen die PFOS-Konzentrationen in Gruppe A bei ca. 86 % der Teilnehmer, in den Gruppen B und C bei ca. 81 bzw. 83 % der Teilnehmer unterhalb des HBM-I-Wertes. In allen drei Untersuchungsjahren lagen nur einzelne PFOS-Konzentrationen im Blutplasma der Untersuchungsteilnehmer oberhalb des HBM-II-Wertes.

Für die weiteren untersuchten PFAS gibt es keine HBM-Werte oder anderen Beurteilungswerte, weshalb die ermittelten Konzentrationen gesundheitlich nicht eingeordnet werden konnten. Ein Vergleich mit Ergebnissen anderer Studien zeigte ähnliche Verteilungen und Mediane.

Zusammenfassend konnten folgende Ergebnisse gefunden werden:

  • Ein langjähriger Konsum von PFAS-verunreinigtem Trinkwasser führte zu einer messbaren Anreicherung von PFOA im Blutplasma im Körper:

Personen aus Gruppe A (PFAS-Belastung über das Trinkwasser) hatten höhere PFOA-Blutkonzentrationen als Personen aus Gruppe B (PFAS-Belastungen im Boden und Grundwasser) oder Personen aus Gruppe C (Kontrollgruppe).

  • Die Abnahme der PFOA-Blutkonzentrationen in der Trinkwasser-belasteten Gruppe A innerhalb des Untersuchungszeitraums deutet darauf hin, dass die Maßnahmen der Trinkwasserversorger zur PFAS-Reduktion im Trinkwasser Erfolg zeigten.

Insgesamt kommt das Landesgesundheitsamt zu der Bewertung, dass nach aktuellem Wissensstand die in den Blutkontrolluntersuchungen beobachteten PFOA-Werte zwar eine unerwünschte Belastung https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Bericht_PFC-Blutkontrolluntersuchung_LK-Rastatt_2018.pdfdarstellen, jedoch keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung besteht.

Die Ergebnisse der PFAS-Blutkontrolluntersuchungen 2018, 2020 und 2023 sind in drei Berichten und einem FAQ zusammengefasst. Diese finden sie direkt nachstehend unter „Weitere Informationen“ oder auf den Websites des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg bzw. des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg.

Weitere Information​en

Websites Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

Berichte der PFAS-Blutkontrolluntersuchungen 2018

Berichte der PFAS-Blutkontrolluntersuchungen 2020

Berichte der PFAS-Blutkontrolluntersuchungen 2023

FAQ