Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

Brückenersatzneubauten im Regierungsbezirk Karlsruhe

Etwa 1.400 Brücken an Bundes- und Landesstraßen gibt es im Regierungsbezirk Karlsruhe. Bei 17 dieser Brücken sind mit hoher Wahrscheinlichkeit problematische Spannstähle verbaut (siehe Kasten).

Für die mehrheitlich über 60 Jahre alten Bauwerke wurde entschieden, dass sie nicht ertüchtigt, sondern erneuert werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe treibt die Ersatzneubauplanung verstärkt voran.

Technischer Hintergrund Spannungsrisskorrosion

Bis Ende der 1970er Jahre wurde in Spannbetonbrücken teilweise Spannstahl verbaut, der von minderer Qualität ist und zu Korrosion neigt.

Bilden sich in dem anfälligen Spannstahl feine Risse, kann dies zum plötzlichem Versagen des Spannstahls bis hin zum Einsturz der Brücke führen, ohne dass vorher Schäden sichtbar waren.

Brücken an Bundesstraßen mit Gefahr von Spannungsrisskorrosion

Str. Kat. Ort Bauwerksname Stadt-/Landkreis Länge
B 10 KA-Knielingen  Ufg der Alb beim Verkehrsübungsplatz Stadtkreis Karlsruhe 32 m
B 27 Neckarelz Üfg der Heilbronner Straße Neckar-Odenwald-Kreis 48 m
B 35 Huttenheim Ufg des Jägerschrittkanals Landkreis Karlsruhe 126 m
B 35 Huttenheim Ufg des Pfinzkanals Landkreis Karlsruhe 104 m
B 35 Graben-Neudorf  Ufg der DB-Strecke 4132 Landkreis Karlsruhe 60 m
B 45 Meckesheim Ufg der DB Strecke 4110 Rhein-Neckar-Kreis 45 m
B 292 Sinsheim Ufg des Waidbachtals Rhein-Neckar-Kreis  224 m
B 292 Sinsheim Ufg der DB-Strecke 4114, Fahrtrichtung Waibstadt Rhein-Neckar-Kreis 77 m
B 45 Sinsheim Üfg der B 292 Rhein-Neckar-Kreis 48 m
B 292 Sinsheim Üfg des Feldwegs Lettengruben Rhein-Neckar-Kreis 29 m
B 292 Sinsheim Ast Ufg der Elsenz Rhein-Neckar-Kreis 25 m
B 35 Huttenheim Üfg der L 602 Landkreis Karlsruhe 47 m
B 35 Huttenheim Üfg der L 602A Landkreis Karlsruhe 44 m
B 35 Gondelsheim Ufg der K 3506 Landkreis Karlsruhe 26 m
B 35 Rheinsheim Üfg des Feldwegs Landkreis Karlsruhe 44 m

Brücken an Landesstraßen mit Gefahr von Spannungsrisskorrosion

Str. Kat. Ort Bauwerksname Stadt-/Landkreis Länge
L 362 Altensteig Ufg der Nagold Calw 39 m
L 570 Singen Üfg der K4580 Enzkreis 25 m

Ufg = Unterführung
Üfg = Überführung

Weitere Planungen und Baumaßnahmen im Rahmen der Bauwerkserhaltung

Nicht nur Brücken, in denen der spannungsrisskorrosionsgefährdete Spannstahl verbaut ist, sind sanierungsbedürftig. Das Regierungspräsidium Karlsruhe kümmert sich im Regierungsbezirk Karlsruhe ebenso um den Ersatzneubau folgender Bauwerke:

B 35, Brücke über die DB in Bretten-Diedelsheim

B 463, Nagoldbrücke in Wildberg

Zügige Umsetzung der Ersatzneubauten

Um die Anzahl der sanierten Brücken pro Jahr zu steigern, hat das Land Baden-Württemberg mit einer Sammelausschreibung den Ersatz von 31 sanierungsbedürftigen Brücken an Bundesstraßen in die Wege geleitet. Neben der Entwurfsplanung für die Ersatzneubauten erbringt und koordiniert ein Konsortium aus Ingenieurgesellschaften die erforderlichen Fachplanungen. Dies sind beispielsweise Straßenplanung, Baugrundgutachten oder naturschutzfachliche Untersuchungen. 

Im Regierungsbezirk Karlsruhe gehören die Überführung der K 9751 in Mannheim-Käfertal und die Oostalbrücke in Baden-Baden dazu.

Bauwerksprüfung

Sofern die Baumaßnahmen für die betroffenen Brückenbauwerke noch nicht begonnen wurden, werden sie jährlich überwacht – über die nach DIN-Norm vorgesehene Prüfung im 3-Jahres-Abstand hinaus. Neben einer rechnerischen Überprüfung werden zusätzlich vorbeugende verkehrliche Maßnahmen ergriffen: 

  1. Für schwere Lkw wird ein Abstandsgebot von mindestens 50 Metern durch Beschilderung angeordnet. So werden Lastspitzen vermieden, die vorhandenen Traglastreserven nicht ausgeschöpft und dadurch das Bauwerk geschont.
  2. An jeder der Brücken wird geprüft, inwieweit im Einzelfall künftig noch genehmigungspflichtiger Schwerlastverkehr über 44 Tonnen die betreffenden Bauwerke befahren kann. Dadurch kann es für genehmigungspflichtige Schwerlasttransporte zu Einschränkungen kommen. 

Die vorgesehenen Maßnahmen sind mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg abgestimmt und entsprechen den Vorgaben des Bundes.