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Stabsstelle NBS/ABS Mannheim - KarlsruheRaumverträglichkeitsprüfung

Bei Infrastrukturprojekten mit überörtlicher Bedeutung wird vor den eigentlichen Genehmigungsverfahren (Planfeststellung) eine sogenannte Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Dadurch werden frühzeitig die durch ein Vorhaben aufgeworfenen Grundsatzfragen der Raumbedeutsamkeit geklärt.

Mit Blick auf die Erfordernisse der Raumordnung (u.a. Landesentwicklungsplan und betroffene Regionalpläne) wird geprüft, welche Auswirkungen das Vorhaben insbesondere auf Mensch, Umwelt und Infrastruktur haben kann. Träger öffentlicher Belange, Behörden, Kommunen und Öffentlichkeit werden im Verfahren beteiligt. Ziel des Verfahrens ist die Erstellung einer raumordnerischen Beurteilung, der ein größerer Beurteilungsmaßstab zugrunde liegt als dem sich anschließenden Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die raumordnerische Beurteilung muss bei den nachfolgenden Verfahren berücksichtigt werden.

In einem mehrjährigen Prozess zur Festlegung einer Vorzugstrasse wurde seitens der DB InfraGO AG als Vorhabenträgerin mögliche Trassenalternativen in einem Suchraum links und rechts des Rheins untersucht. In einem umfassenden Variantenvergleich wurden acht ernsthaft in Betracht kommenden Varianten (sechs rechtsrheinische und zwei rheinquerende) zwischen Mannheim und Karlsruhe näher geprüft. Als Vorzugsvariante wurde seitens der Vorhabenträgerin die rechtsrheinische Variante R4 identifiziert und im November 2025 bekanntgegeben.

Den höheren Raumordnungsbehörden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz kommt im Rahmen der Vorbereitung der Raumverträglichkeitsprüfung eine Beratungs- und Abstimmungsfunktion zu. Im Rahmen dessen fanden am 29. und 30. November 2021 in beiden Bundesländern Antragskonferenzen unter Federführung der höheren Raumordnungsbehörden statt, in denen im Beisein der Vorhabenträgerin mit den betroffenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiativen die Inhalte und der Umfang der für die Raumverträglichkeitsprüfung vorzulegenden Unterlagen beraten wurden.

Auf Grundlage des vorgeschlagenen Untersuchungsrahmens und unter Berücksichtigung der im Rahmen des Scopingverfahrens bzw. der Antragskonferenz von den Beteiligten geäußerten Anregungen und Hinweise erfolgte seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe als höherer Raumordnungsbehörde die Festlegung des voraussichtlichen Untersuchungsrahmens für den baden-württembergischen Teilraum. Auf dieser Grundlage wurden die Verfahrensunterlagen durch die Vorhabenträgerin erstellt.

Am 20.04.2026 hat die DB InfraGO AG die Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung für das Projekt NBS/ABS Mannheim – Karlsruhe beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt. Die von der Vorhabenträgerin eingereichten Verfahrensunterlagen werden von 1. Juni 2026 bis einschließlich 19. Juli 2026 veröffentlicht. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen ist der 31. Juli 2026. Die Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung, die Verfahrensunterlagen sowie ein Formular für Stellungnahmen stehen Ihnen auf den entsprechend verlinkten Seiten zur Verfügung.