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Stabsstelle NBS/ABS Mannheim - KarlsruheRaumverträglichkeitsprüfung

Bei Infrastrukturprojekten mit überörtlicher Bedeutung wird vor den eigentlichen Genehmigungsverfahren (Planfeststellung) eine sogenannte Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Dadurch werden frühzeitig die durch ein Vorhaben aufgeworfenen Grundsatzfragen der Raumbedeutsamkeit geklärt.

Mit Blick auf die Erfordernisse der Raumordnung (u.a. Landesentwicklungsplan und betroffene Regionalpläne) wird geprüft, welche Auswirkungen das Vorhaben insbesondere auf Mensch, Umwelt und Infrastruktur haben kann. Träger öffentlicher Belange, Behörden, Kommunen und Öffentlichkeit werden im Verfahren beteiligt. Ziel des Verfahrens ist die Erstellung einer raumordnerischen Beurteilung, der ein größerer Beurteilungsmaßstab zugrunde liegt, als dem sich anschließenden Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die raumordnerische Beurteilung muss bei den nachfolgenden Verfahren berücksichtigt werden.

In einem mehrjährigen Planungsprozess zur Festlegung einer Vorzugstrasse wurde seitens der DB InfraGO AG als Vorhabenträgerin mögliche Trassenalternativen in einem Suchraum links und rechts des Rheins untersucht. In einem umfassenden Variantenvergleich wurden acht ernsthaft in Betracht kommenden Varianten (sechs rechtsrheinische und zwei rheinquerende) zwischen Mannheim und Karlsruhe näher geprüft. 

Als Vorzugsvariante wurde seitens der Vorhabenträgerin die rechtsrheinische Variante R4 identifiziert und im November 2025 bekanntgegeben.

Den höheren Raumordnungsbehörden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz kommt im Rahmen der Vorbereitung der Raumverträglichkeitsprüfung eine Beratungs- und Abstimmungsfunktion zu. Im Rahmen dessen fanden am 29. und 30. November 2021 in beiden Bundesländern Antragskonferenzen unter Federführung der höheren Raumordnungsbehörden statt, in denen im Beisein der Vorhabenträgerin mit den betroffenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiativen die Inhalte und der Umfang der für die Raumverträglichkeitsprüfung vorzulegenden Unterlagen beraten wurden.

Auf Grundlage des vorgeschlagenen Untersuchungsrahmens und unter Berücksichtigung der im Rahmen des Scopingverfahrens bzw. der Antragskonferenz von den Beteiligten geäußerten Anregungen und Hinweise erfolgte seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe als höherer Raumordnungsbehörde die Festlegung des voraussichtlichen Untersuchungsrahmens für den baden-württembergischen Teilraum.

Auf dieser Grundlage sind die Antragsunterlagen durch die Vorhabenträgerin zu erstellen. Die Einreichung der Antragsunterlagen seitens der DB InfraGO AG ist für April 2026 angekündigt. 

Die Einleitung der Raumverträglichkeitsprüfung erfolgt nach Feststellung der Vollständigkeit der vorzulegenden Unterlagen. Hieran schließt sich die Öffentlichkeitsbeteiligung an, in deren Rahmen das Vorhaben öffentlich bekanntgemacht wird, die Antragsunterlagen veröffentlicht werden und Stellungnahmen abgegeben werden können.