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Wiederherstellung des hundertjährlichen Hochwasserschutzes an der Alb
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Albtal und Seitentäler“ und das Landschaftsschutzgebiet „Albtalplatten und Herrenalber Berge“ wird geändert – Offenlage der Verfahrensunterlagen ab 29. September 2025
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Die Höhere Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe überarbeitet die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Albtal und Seitentäler“ und das Landschaftsschutzgebiet „Albtalplatten und Herrenalber Berge“. Mit der am 29. September 2025 beginnenden Offenlage der Verfahrensunterlagen steht der nächste wichtige Verfahrensschritt an: Bürgerinnen und Bürger erhalten damit die Gelegenheit, sich am Änderungsverfahren zu beteiligen und ihre Anregungen und Bedenken einzubringen. Der neue Verordnungsentwurf sowie die dazugehörigen Karten können in der Zeit von Montag, 29. September, bis einschließlich Mittwoch, 29. Oktober 2025, unter folgendem Link digital eingesehen werden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt5/ref55/naturschutzgebiete/verordnungen/. Außerdem liegen die Unterlagen zur kostenlosen Einsichtnahme in Papierform bei den folgenden Behörden aus:
- Regierungspräsidium Karlsruhe (Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Raum 327 – Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 9 bis 15:30 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr)
- Landratsamt Karlsruhe (dort stehen die Unterlagen auch digital zur Verfügung)
- Rathaus der Gemeinde Waldbronn
- Stadtbauamt der Stadt Ettlingen
Anregungen und Bedenken können vom 29. September bis zum 29. Oktober 2025 schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden.
Wiederherstellung des hundertjährlichen Hochwasserschutzes an der Alb
Die Verordnungsänderung für das Naturschutzgebiet „Albtal und Seitentäler“ und das Landschaftsschutzgebiet „Albtalplatten und Herrenalber Berge“ erfolgt im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des hundertjährlichen Hochwasserschutzes an der Alb: Kernstück dieses von den Städten Karlsruhe und Ettlingen initiierten Projekts ist der Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens mit einem Volumen von 1,3 Millionen Kubikmetern oberhalb von Ettlingen im Albtal, südlich des Gewerbeparks Albtal. Da sich das Hochwasserrückhaltebecken und seine Anlagen im Naturschutzgebiet „Albtal und Seitentäler“ und im Landschaftsschutzgebiet „Albtalplatten und Herrenalber Berge“ befinden werden, ist die Änderung der bestehenden Verordnung erforderlich. Das Vorhaben trägt der zunehmenden Bedeutung eines effektiven Hochwasserschutzes bei Starkregenereignissen Rechnung und ist mit naturschutzspezifischen Belangen vereinbar. Die Planung wurde zwischen den Projektträgern, der Planfeststellungbehörde (Untere Wasserbehörde des Landratsamts Karlsruhe) und dem Regierungspräsidium Karlsruhe (Höhere Naturschutzbehörde) einvernehmlich abgestimmt.
Rechtlicher Hintergrund
Bei der Verordnungsänderung handelt es sich um ein eigenständiges rechtliches Verfahren. Dieses betrifft ausschließlich die Vereinbarkeit der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen mit der Schutzgebietsverordnung und nicht die Hochwasserschutzmaßnahme als solche. Im Rahmen des Verordnungsänderungsverfahrens werden die bestehenden Regelungen in der Natur- und Landschaftsschutzgebietsverordnung angepasst, um die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen darin als zulässige Handlungen abzubilden.
Die Genehmigung der Hochwasserschutzmaßnahme an sich ist Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens beim Landratsamt Karlsruhe. Weitere Informationen zum Projekt sind auf den Internetseiten der Städte Karlsruhe und Ettlingen zu finden.
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