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Naturschutz

Vorsicht bei Sammelorten und giftigen Doppelgängern

Naturschutzverwaltung informiert zum Sammeln von Bärlauch

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Naturschutzgebiet sind mit dem grünumrandeten Dreiecks-Schild in der Natur gekennzeichnet.
Das frische Grün des Bärlauchs ist eine der ersten Frühlingsboten in frisch-feuchten Wäldern. Das Sammeln ist außerhalb von Naturschutzgebieten in kleinen Mengen möglich.

Sobald die ersten Strahlen der Frühlingssonne den Boden erwärmen, zeigen sich die frischgrünen Blätter des Bärlauchs. Viele Menschen sammeln daher gerne bei einem Ausflug in die Wälder Bärlauch, um Gerichte mit Bärlauchbutter oder Bärlauchpesto zu verfeinern. 

Beim Sammeln von Bärlauch ist Folgendes zu beachten:

  • Naturschutzgebiete sind tabu: deshalb vorher darüber informieren, ob das Ausflugsziel in einem Naturschutzgebiet liegt.

In Naturschutzgebieten hat die Natur Vorrang. Es gilt ein Wegegebot und ein Entnahmeverbot für Pflanzen und Tiere. Das Bärlauchsammeln ist daher in allen Naturschutzgebieten verboten. Naturschutzgebiete erkennt man in der Natur an den dreieckigen Naturschutzgebiets-Schildern.

Über die Lage der Naturschutzgebiete und weitere Informationen informiert der Daten- und Kartenservice der LUBW

  • Giftiges stehen lassen: Prüfen, ob es sich um Bärlauch handelt.

Der Bärlauch wird gerne mit einigen giftigen heimischen Pflanzen, wie Maiglöckchen, Aaronstab oder Herbstzeitlose verwechselt. Beim Sammeln unbedingt prüfen, ob es sich wirklich um Bärlauch handelt. 

  • Geringe Mengen für den Hausgebrauch sammeln: Ein Handstrauß ist das Maß für die Menge, die gesammelt werden darf. Um das Überleben zu sichern, die Bärlauchblätter möglichst einzeln sammeln und pro Pflanze Blätter stehen lassen. Die gewerbliche Ernte von Bärlauch in der freien Natur ist nach Waldgesetz und Naturschutzgesetz verboten.

Hintergrundinfo: Naturschutzgebiete

Die 231 Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe dienen dazu, die heimische Artenvielfalt zu erhalten. Die Fläche umfasst rund 2,5 % der gesamten Fläche des Regierungsbezirkes. Für jedes Naturschutzgebiet hat die Naturschutzbehörde am Regierungspräsidium eine eigene Rechtsverordnung erlassen. Das Zuwiderhandeln wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Auf der vergleichsweise geringen Fläche der Naturschutzgebiete darf der Mensch nicht ohne weiteres eingreifen. Der Schutz der Natur mit ihren Tieren und Pflanzen hat oberste Priorität.

Hintergrundinfo Bärlauch erkennen

Verwechslungsgefahr besteht mit Maiglöckchen, Aaronstab und Herbstzeitlose. Maiglöckchen sind sehr giftig. Auch der giftige Aaronstab ist bereits im zeitigen Frühjahr in den Wäldern zu sehen. Das Blatt der giftigen Herbstzeitlose ähnelt ebenfalls dem Bärlauch, jedoch wächst sie typischerweise auf Wiesen. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal ist der typische Geruch nach Knoblauch und der Wuchs: jedes Bärlauchblatt wächst an einem eigenen Stängel direkt aus der Erde. Auch die Blüten machen den Bärlauch unverwechselbar: die kleinen weißen Blüten bilden eine Art Teller. Maiglöckchen blühen in weißen, hängenden Glöckchen, der Aaronstab hat eine auffällig große hellgrüne Trichterblüte und Herbstzeitlose blühen erst im Herbst lila.

Bärlauch finden, erkennen und nutzen? 

Weitere Informationen gibt es auch bei den Naturdetektiven des Bundesamtes für Naturschutz (bfn)

Kontakt

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Irene Feilhauer
Pressesprecherin
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
0721 926-4051
E-Mail senden 

 

Charlotte Erdmann
Stellvertretende Pressesprecherin
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
0721 926-6266
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