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Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt den barrierefreien Ausbau des Haltepunktes Duale Hochschule in Mannheim
Der Planfeststellungsbeschluss wird mit den Planungsunterlagen ab dem 17. Februar 2026 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe veröffentlicht
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Die Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe hat am 02. Februar 2026 den Planfeststellungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau des Haltepunkts „Duale Hochschule“ in Mannheim erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss wird mit den Planungsunterlagen ab dem 17. Februar 2026 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe veröffentlicht. Vorhabenträgerin ist die MV Mannheimer Verkehr GmbH, die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH hat das Verfahren im Namen und im Auftrag der MV Mannheimer Verkehr GmbH geplant. Der Antrag auf Planfeststellung wurde am 03. April 2024 gestellt, am 12. März 2025 fand ein Erörterungstermin zu der beantragten Planung statt.
Bislang ist der Haltepunkt nicht barrierefrei erreichbar. Weder ist an den Bahnsteigen der barrierefreie Zu- oder Ausstieg möglich, noch ist der Zugang zum Haltepunkt selbst barrierefrei. Derzeit kann man von Seiten der Dualen Hochschule den Haltepunkt nur über eine Fußgängerbrücke mit Treppenanlage erreichen, vom Neckartalradweg besteht im Moment keine Zugangsmöglichkeit zum Haltepunkt. Aufgrund dessen soll nun der barrierefreie Ausbau des Haltepunktes Duale Hochschule erfolgen.
Das Vorhaben umfasst die barrierefreie Herstellung zweier Bahnsteige, die Verlegung des Bahnübergangs „Feudenheimer Fähre“ zum Haltepunkt sowie die Schaffung einer mittels Lichtsignalanlage gesicherten Querungsmöglichkeit über die Seckenheimer Landstraße. Im Rahmen dessen wird eine Verbindung zwischen Haltepunkt und Neckartalradweg hergestellt und die bestehende Fußgängerbrücke über die Seckenheimer Landstraße wird zurückgebaut. Daneben werden Anpassungen für den Hochwasserschutz vorgenommen und der Neckartalradweg wird im Bereich zwischen Haltepunkt und dem bestehenden Bahnübergang „Feudenheimer Fähre“ mittels Rasengitter verbreitert. Darüber hinaus werden Ausgleichsmaßnahmen zum Natur- und Artenschutz umgesetzt.
Die nun planfestgestellte Planung zum Ausbau des Haltepunktes „Duale Hochschule“ stellt einen wichtigen weiteren Schritt im Rahmen der Mobilitätswende dar. Mit der Herstellung der Barrierefreiheit wird der potenzielle Kreis der Nutzenden erweitert. Menschen mit Behinderung oder in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Personen mit dem Ziel „Duale Hochschule“ wird künftig die hindernisfreie Nutzung des ÖPNV ermöglicht. Auch Radfahrer, die in Richtung der Dualen Hochschule pendeln, erhalten eine sichere Zugangsmöglichkeit zum Haltepunkt. Sie können künftig sowohl aus der Richtung Mannheim als auch von Heidelberg kommend den Neckartalradweg nutzen und die Gleisanlage sowie die Seckenheimer Landstraße sicher queren.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planungsunterlagen werden ab dem 17. Februar bis 2. März 2026 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter Planfeststellungsbeschlüsse unter „Schienen“ veröffentlicht. Die dortige Veröffentlichung ersetzt die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen in den Gemeinden sowie die Zustellung oder Bekanntmachung des Beschlusses. Die Veröffentlichung wird auch in den örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.
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