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Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigt Gültigkeit der (Teil-)Wiederholungswahlen in Rastatt
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Die Teilwiederholungswahlen des Kreistags des Landkreises Rastatt und des Gemeinderats der Stadt Rastatt sowie die Wiederholung der Ortschaftsratswahlen Niederbühl, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental und Wintersdorf am 20. Oktober 2024 sind gültig.
Dies ist das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde. Die rechtliche Prüfung der Wahlen hat zu keinen Beanstandungen durch das Regierungspräsidium geführt.
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