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Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigt Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl Horb am Neckar und weist Einspruch zurück
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Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Horb am Neckar am 13. Juli 2025 ist gültig.
Dies ist das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde. Die rechtliche Prüfung der Wahl hat zu keinen Beanstandungen durch das Regierungspräsidium geführt.
Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist wurde Einspruch gegen die Wahl erhoben. Diesen Einspruch hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als unzulässig zurückgewiesen.
Gegen die Zurückweisung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden. Die Entscheidung ist demnach noch nicht bestandskräftig.
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