Lesezeit:
Mehr Ladepunkte an Bundes- und Landesstraßen
Regierungspräsidium Karlsruhe gibt weitere Flächen im Regierungsbezirk bekannt
Lesezeit:

Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird am 28. Oktober 2025 ab 10 Uhr, 15 weitere, öffentliche Parkplatzflächen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur über das FlächenTOOL bekanntgeben. Damit wird der vom Verkehrsministerium in 2023 gestartete Ausbau fortgesetzt (Pressemitteilungen vom 16. November 2023 und vom 9. Dezember 2024).
Die Parkplatzflächen entlang von Bundes- und Landesstraßen bieten jeweils Platz für bis zu drei Ladepunkte, um das Netz weiter zu verdichten. Hiermit sollen die Klimaschutzziele weiter vorangebracht und die Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg ausgebaut werden. Das Ziel bis zum Jahr 2030 sind 60.000 bis 100.000 öffentliche Ladepunkte.
FlächenTOOL-Verfahren geht weiter
Mit der Bereitstellung der Flächen über das FlächenTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur werden Angebot und Interessierte zusammengebracht. Das beschleunigt den Ausbau vor Ort. In den letzten Jahren hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg rund 250 bundes- und landeseigene Parkplatzflächen entlang von Bundes- und Landesstraßen für private Investoren zur Verfügung gestellt. Die Resonanz hierauf war groß und viele Flächen sind bereits in Planung und einige im Bau.
Formloses Verfahren und Prioritätsprinzip
Private Investoren können ihr Interesse an den online gestellten Parkplatzflächen formlos über die Plattform FlächenTOOL bekunden. Die Flächen werden nach dem Prioritätsprinzip für denjenigen reserviert, der sich zuerst meldet. Anschließend muss innerhalb von einem Monat ein Grobkonzept für das geplante Vorhaben einreichet werden. Zweit- und Drittbekundende werden auf eine Warteliste gesetzt.
Reservierung für ein Jahr
Das eingegangene Grobkonzept wird im Anschluss einheitlich durch das jeweilige Regierungspräsidium geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Flächen für ein Jahr reserviert. Untere Verwaltungsbehörden können nach eigener Prüfung eine Sondernutzungserlaubnis zur Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur ausstellen. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Der Vorhabenträger ist für die gesamte Projektentwicklung inklusive Antragstellung und Klärung der örtlichen Rahmenbedingungen selbst zuständig.
Prozessablauf für Interessierte
-
Schritt Prioritätsverfahren
Private Investoren können formlos und ausschließlich über die Plattform FlächenTOOL für die online gestellten Parkplatzflächen Interesse bekunden. Die Flächen werden nach eingegangener Bewerbung für den Erstbekundenden reserviert, da hier das Prioritätsprinzip gilt. Zweit- und Drittbekundende werden auf eine Warteliste gesetzt -
Schritt Grobkonzept
Der Erstbekundende wird anschließend aufgefordert, innerhalb einer Frist von einem Monat ein Grobkonzept bzgl. seines Vorhabens einzureichen. Das Konzept sollte das geplante Vorhaben klar darstellen und folgende Informationen enthalten: eine Hintergrundkarte, eingezeichnete Parkstände (bei fehlenden Markierungen eine grobe Einteilung), die erwartete Frequentierung des Parkplatzes, das Ladekonzept sowie der erwartete Kundenprofil (Business Model), den Standort und die Anzahl der Ladepunkte, technische Informationen zu den Ladepunkte, den Verlauf und Anschluss der Kabel an den Netzknoten, sonstige Ausstattungen, sowie gegebenenfalls weitere relevante Informationen. Die im FlächenTOOL angegebene Anzahl möglicher Stellplätze stellt die maximale Stellplatzanzahl dar. Wenn aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen an weniger Stellplätzen Ladesäulen errichtet werden können, ist dies mitzuteilen. Sollten Sie vom Netzbetreiber innerhalb der gesetzten Frist von einem Monat keine Auskunft bzgl. des Netzanschlusses erhalten, kann diese Information nachgereicht werden. - Schritt Reservierung
Das eingegangene Grobkonzept wird im Anschluss einheitlich durch das jeweilige Regierungspräsidium geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Flächen intern für ein Jahr reserviert, sodass übrige Bekundungen zunächst zurückgestellt sind. Mit der Information über die interne Reservierung wird außerdem ein Muster einer Sondernutzungserlaubnis zur Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur versandt, mit dem der Bekundende auf die unteren Verwaltungsbehörden zugehen soll. Die unteren Verwaltungsbehörden können im Anschluss diese Sondernutzungserlaubnis nach eigener Prüfung ausstellen. Eine Gewährleistung auf Ausstellung der Sondernutzungserlaubnis, sowie weiterführende Ansprüche ergeben sich weder aus der Bekundung selbst, noch aus der Information über eine Reservierungsbestätigung. Die gesamte Projektentwicklung, die Antragstellung und unter anderem die Klärung der örtlichen Rahmenbedingungen, obliegt dem Vorhabenträger.
Kontakt
Kontakt

Kontakt
Irene Feilhauer
Pressesprecherin
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
0721 926-4051
E-Mail senden
Charlotte Erdmann
Stellvertretende Pressesprecherin
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
0721 926-6266
E-Mail senden