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L 422: Nach Hangrutsch soll die Strecke zwischen Rötenbach und Rötenberg ab 14. März wieder einspurig befahrbar sein
Verkehr wird zunächst mit Ampel geregelt, endgültige Hangsicherung voraussichtlich bis Ende April
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In der Nacht auf den 13. Februar ist der bergseitige Hang entlang der L 422 zwischen Rötenbach und Rötenberg (Rötenberger Straße) auf einer Länge von rund 30 Metern abgerutscht. Teile der Rutschmasse sind auf der Fahrbahn zum Liegen gekommen. Die Straßenmeisterei hat die Straße als Sofortmaßnahme aus Sicherheitsgründen voll gesperrt und eine Umleitung ausgeschildert.
Inzwischen haben Expertinnen und Experten des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) den Hang begutachtet und Maßnahmen zur Sicherung festgelegt. Vorgesehen ist, noch verbliebene labile Erdmassen abzutragen. Anschließend werden Erosionsschutzmatten angebracht und der Hang begrünt. Die Arbeiten müssen in bis zu 20 Metern Höhe ausgeführt werden.
Bauablauf und Verkehr
Um die Strecke schnell wieder für den Verkehr freizugeben, werden die Rutschmassen auf der Straße durch ein ortsansässiges Unternehmen entfernt. Der Verkehr soll anschließend unter halbseitiger Sperrung mit einer Ampelregelung an der Stelle vorbeigeführt werden. Zum Schutz der Verkehrsteilnehmenden wird zudem eine rund ein Meter hohe Betonschutzwand auf der Fahrbahn aufgebaut.
Der Aufbau der Verkehrssicherung ist für Freitag, 13. März 2026, vorgesehen. Die Straße wird dann bis spätestens Samstag, 14. März 2026, 8 Uhr, wieder für den Verkehr freigegeben.
Ausblick
Die L 422 bleibt so lange halbseitig gesperrt, bis die endgültigen Sicherungsarbeiten beauftragt und ausgeführt sind. Da hierfür Großgeräte erforderlich sind, die nur mit entsprechenden Genehmigungen transportiert werden dürfen, ist davon auszugehen, dass die Straße erst gegen Ende April wieder in beide Richtungen uneingeschränkt befahrbar sein wird. Zudem sind Abstimmungen mit dem Grundstückseigentümer sowie der Naturschutzbehörde erforderlich.
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