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L 1134 Neubau der Herrenwaagbrücke in Mühlacker
Vorgehensweise für den Neubau der Herrenwaagbrücke üblich, keine negativen Auswirkungen auf die Lebensdauer der Brücke
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Im Hinblick auf die Berichterstattung zur Herrenwaagbrücke in Mühlacker und der vom Ingenieurbüro Dähn geäußerten Kritik stellt das Regierungspräsidium Karlsruhe klar: Das Vorgehen beim Bau der Brücke war gängig und üblich und hat keine negativen Auswirkungen auf die Lebensdauer der Herrenwaagbrücke.
Es ist nicht korrekt, dass durch das Vorgehen Schäden entstanden wären. Bereits am 23. Oktober 2023 hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe mit einer Pressemitteilung zu den vor Abnahme der Brücke festgestellten Rissen ausführlich Stellung genommen (Pressemitteilung 24.10.2023) und Fragen dazu beantwortet. Seitdem gibt es keinen neuen Sachstand, die damaligen Erläuterungen haben weiter vollumfänglich Bestand.
Versachlichung der Diskussion
Die Medien haben in den vergangenen Tagen das Thema erneut aufgegriffen. Zur Versachlichung der Diskussion nimmt das Regierungspräsidium Karlsruhe zu dem von dem damals mit der Ausführungsplanung beauftragten Ingenieurbüro Dähn geäußerten Kritikpunkt (Berichterstattung Pforzheimer Zeitung vom 14. Juni 2025) wie folgt Stellung:
Es trifft nicht zu, dass die Quervorspannung der Brückenspannglieder mit Verbund und Verankerung in der Betonplatte nach den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) nicht zulässig ist. Richtig ist, dass aufgrund der extremen geometrischen Gegebenheiten, unter anderem Freibord Gewässer (Abstand zwischen dem höchsten zu erwartenden Wasserspiegel = Bemessungswasserstand) und der Brücke sowie den Abständen zu den Kreisverkehren, für die Herrenwaagbrücke eine Entwurfsplanung für eine besondere Bauweise erstellt wurde, die sich optimal in die vorgegebenen Planungszwänge aus der Höhenlage von Gewässer und Straße sowie den eingeschränkten Möglichkeiten der Trassenführung einfügt. Die Wahl für eine Quervorspannung mit Verbund wurde in Anbetracht der Haupttragrichtung der Fahrbahnplatte in Querrichtung abweichend von den Regelungen der ZTV-ING, die diesbezüglich primär bei Standardbauweisen geprüft werden, ganz bewusst gewählt, um das Tragverhalten zu optimieren. Die ZTV-ING stellen zusätzliche technische Regelungen dar, die einzelvertraglich vereinbart werden. Die vertragliche Leistungsbeschreibung konkretisiert jedoch das zu errichtende Bauwerk im Detail und stellt eine speziellere Regelung im Sinne des vertraglichen Gefüges dar.
Zu Beginn der Baumaßnahme wurde die geplante Ausführung mit Verbund im Rahmen des sogenannten Statikergesprächs mit der ausführenden Firma, dessen Ausführungsplaner (Ingenieurbüro Dähn) sowie dem Prüfingenieur des Auftraggebers kommuniziert. Die Ausführung mit Verbund war technisch notwendig und wurde mit dem bestehenden Normenwerk rechnerisch hinsichtlich der Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit nachgewiesen. Die im Rahmen der Entwurfsplanung bewusst verfolgte Lösung zur Quervorspannung mit Verbund wurde auch vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg genehmigt.
Erläuterungen zu den Rissen im Kappenbeton und in den Kämpfern
Am Brückenüberbau wurden keine relevanten Risse festgestellt. Die oben erläuterte Bauweise steht nicht im Zusammenhang mit den Rissen in den Kämpfern und den Kappen.
Risse im Kappenbeton
Die Brückenkappen sind der nicht befahrbare seitliche Abschluss der Brücke und dienen bei der Herrenwaagbrücke zur Abgrenzung des Verkehrsraumes für Fußgänger und Radfahrer. Sie schützen die Brückenüberbauten vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen und dienen außerdem der Verankerung von Schutzeinrichtungen und Absturzsicherungen oder Lärmschutzwänden. Dabei handelt es sich um baulich vom Brückenüberbau getrennte nicht tragende Verschleißteile, die im Zuge der Lebensdauer einer Brücke auch instandgehalten und gegebenenfalls erneuert werden müssen. Im Rahmen der ersten Hauptuntersuchung (vor Abnahme der Brücke) wurden auf der Kappenoberfläche zum Teil kürzere Risse mit einer Breite von bis zu 0,4 Millimeter festgestellt. Die Begrenzung auf maximal 0,2 Millimeter gemäß den einschlägigen Normen und Regelwerken soll die Korrosion der Stahlbewehrung verhindern. Risse, die größer sind, werden daher in der Regel behandelt. Bei der Herrenwaagbrücke wurde exemplarisch bisher ein Riss verpresst, zumal die obere Bewehrungslage in der Kappe mit nicht rostendem Stahl (Edelstahl) ausgeführt wurde. Die Dauerhaftigkeit im Sinne der Beständigkeit und Substanzverlust ist damit erhöht. Selbst bei tieferen Rissen bleibt die Funktion erhalten, da keine oder nur sehr verzögerte Korrosion auftritt. Selbstverständlich werden die Risse im Rahmen der regelmäßigen Bauwerksprüfungen jedoch weiterhin beobachtet und bei signifikanter Vergrößerung instandgesetzt.
Risse in den Kämpfern
Der Brückenkämpfer aus Stahlbeton ist der Übergangspunkt zwischen dem Stahlbogen und der horizontalen Konstruktion des Überbaus im Bereich der Widerlager. Er bildet somit die untere Ansatzstelle des Stahlbogens, wodurch komplexe Kraftumlagerungen und Spannungszustände entstehen. Auch hier wurden im Rahmen der ersten Hauptprüfung Risse mit einer Breite von zum Teil größer als 0,2 Millimeter festgestellt. Diese wurden nach einer mehrwöchigen Beobachtung ohne weitere Vergrößerung ordnungsgemäß verpresst. Im Anschluss wurde eine Beschichtung auf die Kämpfer aufgebracht, sodass auch hier weder die Standsicherheit noch die Dauerhaftigkeit beeinträchtigt sind.
Zur Zustandsnote der Brücke
Gemäß DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ ist die erste Hauptprüfung (H1) vor der Abnahme der Bauleistung durchzuführen. Bei dieser sind wie bei allen folgenden Hauptprüfungen auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen, Rüstungen und ähnlichem, handnah zu prüfen. Bei der Herrenwaagbrücke wurden im Zuge der ersten Hauptprüfung verschiedene Mängel festgestellt, sodass die Herrenwaagbrücke insgesamt mit der Zustandsnote 2,5 bewertet wurde. Die Zustandsnote nach Beseitigung der Mängel an den Kämpfern wird mit 1,9 angenommen. Eine genaue Ermittlung der aktuellen Zustandsnote ist erst nach einer erneuten Bauwerksprüfung möglich. Die Zustandsnote wird folgenden sechs Zustandsnotenbereichen zugeordnet:
- 1,0 – 1,4 sehr guter Zustand
- 1,5 – 1,9 guter Zustand (entspricht der aktuellen Annahme Herrenwaagbrücke)
- 2,0 – 2,4 befriedigender Zustand
- 2,5 – 2,9 ausreichender Zustand (entspricht der H1-Prüfung Herrenwaagbrücke)
- 3,0 – 3,4 nicht ausreichender Zustand
- 3,5 – 4,0 ungenügender Zustand
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