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Im Naturschutzgebiet Hörnle und Geißberg hat die Natur Vorfahrt: neue Schilder zeigen den Weg
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Im Naturschutzgebiet (NSG) Hörnle und Geißberg nördlich von Simmozheim im Landkreis Calw sind alle Naturliebhaber, Spaziergänger, Fahrradfahrer und Hundebesitzer herzlich willkommen frische Luft zu tanken und die Natur zu genießen. Zum Genuss gehört aber auch, dass die in einem NSG geltenden Regeln eingehalten werden. Eine Regel für Wanderer und Hundebesitzer ist es, auf den Wegen zu bleiben und Hunde anzuleinen. Vögel, Insekten und andere Lebewesen können so in einem NSG ungestört leben und als Teil unserer heimischen Artenvielfalt erhalten werden.
Darüber informiert vor Ort die Naturschutzverwaltung im Regierungspräsidium Karlsruhe mit fünf neuen Informationsschildern mit Wanderkarte sowie fünf Hinweisschildern mit der Aufschrift „Durchgang verboten“. Die Informationsschilder stehen an den Rändern des NSG. Die Hinweisschilder wurden direkt neben Trampelpfaden und Graswegen, die als Sackgassen auf Wiesen und Magerrasen enden, aufgestellt. Die Schilder im NSG werden regelmäßig kontrolliert.
Sicherlich sind die ein oder anderen Besuchenden von den Schildern irritiert, weil vertraute Wege nun nicht mehr genutzt werden können. Die Naturschutzverwaltung bittet aber darum, die altbekannten Routen quer über die Wiesen und Magerrasen nicht mehr zu benutzen, sondern auf den Rundwegen im NSG zu bleiben oder Alternativen außerhalb des NSG zu nutzen.
Warum ist ein Wegegebot im Naturschutzgebiet sinnvoll?
Die Natur mit ihren Tieren und Pflanzen hat in einem NSG Vorrang. Eine angepasste Landschaftspflege und eine angepasste Erholungsnutzung trägt zu einer guten Entwicklung der heimischen Tiere und Pflanzen bei. Während in anderen Gebieten das Artensterben sichtbar ist, sind NSGs Rückzugsorte für Tier- und Pflanzenarten. In NSGs kann daher eine besonders große Artenvielfalt überleben. Das NSG Hörnle und Geißberg gehört zu den nur 2,5 Prozent der Landesfläche, die als Naturschutzgebiet geschützt sind.
Warum profitiert die Vogelwelt vom Wegegebot im Naturschutzgebiet Hörnle und Geißberg?
Ein Gutachten zu den Vogelarten im Naturschutzgebiet hatte ergeben, dass eine Beruhigung im NSG Hörnle und Geißberg nötig ist, um den Fortbestand verschiedener Vogelarten zu sichern. Insgesamt wurden 60 Vogelarten kartiert, von denen 30 im NSG brüten. Viele dieser Brutvögel werden auf der Roten-Liste Baden-Württembergs als gefährdet geführt. Beispielsweise kann der Wendehals ohne Störungen am Boden nach Nahrung suchen und seine Jungen aufziehen. Auch die Feldlerche, die am Boden brütet, profitiert davon, wenn sich Besucher an die Regeln halten. Die Bestände von Wendehals und Feldlerche sind in Baden-Württemberg seit den 1990er Jahren um über 50 Prozent zurückgegangen. Im NSG Hörnle und Geißberg finden sie noch heute einen Lebensraum. Wanderer und Hundebesitzer, die auf den Hauptwegen bleiben, leisten damit einen wichtigen einen Beitrag für den aktiven Artenschutz.
Unsere Bitte: Unterstützen Sie unsere heimische Artenvielfalt vor den Türen Simmozheims: Bleiben Sie auf den befestigten Wegen und leinen Sie Ihren Hund an!
Gerne beantworten wir Fragen und nehmen Anregungen entgegen, wie die Natur in den NSGs wirksam geschützt werden kann: naturschutz@rpk.bwl.de
Hintergrundinformationen zum NSG Hörnle und Geißberg
Das NSG Hörnle und Geißberg wurde 1994 ausgewiesen. Das NSG ist 68 Hektar groß und liegt am nördlichen Ortsrand von Simmozheim im Landkreis Calw. Der Hörnle und der Geißberg sind zwei Erhebungen im Muschelkalk. Mit ihren Streuobstflächen, Wiesen, artenreichen Halbtrockenrasen und Gebüschen bieten sie nicht nur ein vielfältiges attraktives Landschaftsbild, sondern sind auch eine Schatzkammer der Artenvielfalt. NSG dient dazu, die biologische Vielfalt zu erhalten und in Zukunft weiter zu entwickeln.
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