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Pressemitteilung

Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt Ubstadt-Weiher

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bruch bei Stettfeld“ geändert

 

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Auf dem Bild ist der Kraichbach im Winter zu sehen. Das Ufer geht vom Wasserspiegel aus direkt in Hochwasserdämme über. Am Wasser stehen einzelne Bäume. Hinter den Hochwasserdämmen schließen sich Weidengebüsche an.

Am 29. April 2024 hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt Ubstadt-Weiher das Verfahren zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bruch bei Stettfeld“ eröffnet (Pressemitteilung 22. April 2024). Die Verordnung über das Naturschutzgebiet wurde nun geändert.

Die Änderung der bestehenden Naturschutzgebietsverordnung ist für die wasserrechtliche Planfeststellung und Umsetzung des Projektes erforderlich, da sich die Anlagen und Maßnahmen für das Projekt zu großen Teilen im Naturschutzgebiet „Bruch bei Stettfeld“ befinden. Durch die Verordnungsänderung wird erreicht, dass die Anlagen und Maßnahmen für das Projekt als zulässige Handlungen in der Verordnung abgebildet sind und die Schutzgebietsvorschriften dem Projekt nicht entgegenstehen.

Das Verordnungsänderungsverfahren ist ein eigenständiges rechtliches Verfahren der Höheren Naturschutzbehörde im Regierungspräsidiums Karlsruhe, das nur die Vereinbarkeit des Projektes mit den Vorschriften der Naturschutzgebietsverordnung betrifft. Hingegen ist die eigentliche Genehmigung des Projektes Gegenstand eines gesonderten Planfeststellungsverfahrens bei der Unteren Wasserbehörde im Landratsamt Karlsruhe.

Das Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt verfolgt gleich drei positive Ziele: Herstellung des hundertjährlichen Hochwasserschutzes für die Ortsteile Ubstadt und Weiher, Verbesserung der Gewässerökologie des Kraichbachs sowie Förderung und Verbesserung der Auenlebensräume für feuchtigkeitsabhängige Pflanzen- und Tierarten durch regelmäßige natürliche Überflutungen in einem Teilbereich des als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Bruchs bei Stettfeld.

Das Verordnungsänderungsverfahren startete im April 2024 mit der Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Während der Offenlage der Verfahrensunterlagen im April und Mai 2024 hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich am Verfahren zur Änderung der Verordnung zu beteiligen. Die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Regierungspräsidium Karlsruhe ausgewertet, beantwortet und soweit wie möglich berücksichtigt, bevor die Verordnung geändert wurde. Die Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bruch bei Stettfeld“ wird nun am Mittwoch, den 19. Februar 2025 im Gesetzblatt Baden-Württemberg verkündet.

Ab dem Tag nach der Verkündung im Gesetzblatt wird die Änderungsverordnung mit den dazugehörigen Karten für zwei Wochen beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe zur kostenlosen Einsicht während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Ergänzend wird sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe veröffentlicht und kann einngesehen werden.

Weitere Informationen zum Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt 

Kontakt

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Irene Feilhauer
Pressesprecherin
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
0721 926-4051
E-Mail senden 

 

Charlotte Erdmann
Stellvertretende Pressesprecherin
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
0721 926-6266
E-Mail senden