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Abteilung 1: Steuerung, Verwaltung und Bevölkerungsschutz

Hermann-Hesse-Bahn: Wiederinbetriebnahme der Strecke Weil der Stadt – Calw, Abschnitt „Einbau einer Trennwandkonstruktion zum Fledermausschutz in und vor die Bestandstunnel Forst und Hirsau“

Regierungspräsidium Karlsruhe erlässt Planfeststellungsbeschluss

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Ordner mit Schriftstücken

Die Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 29. August 2025 den Planfeststellungsbeschluss für die Wiederinbetriebnahme der Strecke Weil der Stadt – Calw als Hermann-Hesse-Bahn in den Bestandstunneln „Forst“ und „Hirsau“ sowie deren Voreinschnitten erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss wird mit den Planungsunterlagen ab dem 9. September 2025 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe veröffentlicht.

Nachdem der Eisenbahnbetrieb auf der Strecke Weil der Stadt – Calw im Jahr 1988 eingestellt wurde, hat der Landkreis Calw diese im Jahr 1994 von der Deutschen Bahn übernommen. Die seit 2017 dem Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn gehörende Strecke soll zur Schaffung einer attraktiven ÖPNV-Anbindung an die Räume Stuttgart und Sindelfingen/Böblingen reaktiviert werden. Das vorgesehene Verkehrsangebot der Hermann-Hesse-Bahn erstreckt sich über die Strecke Weil der Stadt – Calw hinaus bis zum Bahnhof Renningen, wobei zwischen Renningen und Weil der Stadt die bestehende Infrastruktur der Deutschen Bahn AG genutzt werden soll. Ziel der Durchbindung bis Renningen ist die optimale Verknüpfung der Hermann-Hesse-Bahn mit den Linien S 6 und S 60 der S-Bahn Stuttgart.

Nachdem das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt „Einbau einer Trennwandkonstruktion zum Fledermausschutz in und vor die Bestandstunnel Forst und Hirsau“ im Sommer 2023 förmlich eingeleitet wurde, besteht mit Erlass dieses Planfeststellungsbeschlusses nun auch für den letzten Teilbereich der Strecke das Baurecht.

Für fünf weitere Streckenabschnitte hat die Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe bereits in der Vergangenheit Genehmigungen erteilt.

Der nun genehmigte Streckenabschnitt erstreckt sich auf die Gemeinde Althengstett und die Stadt Calw. Das Vorhaben „Einbau einer Trennwandkonstruktion zum Fledermausschutz in und vor die Bestandstunnel Forst und Hirsau“ besteht aus zwei räumlich voneinander getrennt liegenden Planfeststellungsinseln, dem Tunnel Forst und dem Tunnel Hirsau. Der Tunnel Forst befindet sich zwischen den Gemeinden Ostelsheim und Althengstett, der Tunnel Hirsau zwischen Calw-Heumaden und dem Calwer Stadtteil Hirsau.

Die baulichen Maßnahmen umfassen insbesondere den Neubau von Trennwandkonstruktionen in den beiden Bestandstunneln und die Errichtung von Einhausungen in deren Voreinschnitten auf einer Länge von 80, beziehungsweise 125 Metern. Daneben beinhalten die Maßnahmen auch brandschutztechnische Ertüchtigungen, wie die Verlegung von Trockenlöschleitungen in den Tunneln und entlang der neu zu errichtenden Rettungszufahrten, den Einbau einer Tunnelsicherheitsbeleuchtung sowie den Neubau von Löschwasserbehältern, eines Rettungsplatzes und einer Rettungstreppe. Auch Lageänderungen der Gleistrasse und die Ausbildung des Gleisoberbaus in den Tunneln in Form von Gleistragplatten sind Bestandteil des genehmigten Vorhabens.

Darüber hinaus sind hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes umfangreiche Maßnahmen vorgesehen: Die stillgelegten Tunnel haben sich zu einem national bedeutsamen Fledermausquartier entwickelt. Um ein verträgliches Nebeneinander von Fledermäusen und Bahnbetrieb zu ermöglichen sind neben einer – weltweit erstmalig bei der Hermann-Hesse-Bahn zum Einsatz kommenden – innovativen Trennwandkonstruktion in den Tunneln selbst (sogenannte Tunnel-in-Tunnel-Lösung) und deren verlängerten Einhausungen in den Tunnelvoreinschnitten zusätzlich umfangreiche Ausweichquartiere und andere populationserhaltende Maßnahmen vorgesehen, durch die verbleibende Restrisiken abgepuffert werden. 

Durch den Planfeststellungsbeschluss wird sichergestellt, dass die Strecke Weil der Stadt – Calw wieder in Betrieb genommen werden kann, zugleich die bedeutenden Fledermausvorkommen erhalten bleiben und alle Bahnfahrenden darauf vertrauen können, dass der Brandschutz den aktuellen Anforderungen sowie den geltenden Regelungen entspricht. Das Regierungspräsidium hat den Vorhabenträger bei der Entwicklung guter Lösungen mit fachlichem Know-how umfangreich und mit hohem Arbeitsaufwand unterstützt.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planungsunterlagen werden ab dem 9. bis 22. September 2025 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter Planfeststellungsbeschlüsse unter „Schienen“ veröffentlicht: 

Die dortige Veröffentlichung ersetzt die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen in den Gemeinden sowie die Zustellung oder Bekanntmachung des Beschlusses.

Die Veröffentlichung wird auch in den örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.

 

Kontakt

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Irene Feilhauer
Pressesprecherin
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
0721 926-4051
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Charlotte Erdmann
Stellvertretende Pressesprecherin
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
0721 926-6266
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