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Den Breitenstein künftig als Naturschutzgebiet schützen?
Über 150 Interessierte kamen am Montag, 20. April 2026, zum „Erkundungsabend“ in die Stadthalle
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„Der Breitenstein ist wichtig für Eberbach: als Erholungsort und gleichzeitig als wichtiger Ort der Artenvielfalt“, so begrüßte der Eberbacher Bürgermeister Peter Reichert die über 150 interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich am Montagabend in der Stadthalle in Eberbach eingefunden hatten. Der Gemeinderat fand die Idee der NSG-Ausweisung fraktionsübergreifend gut. Er hatte am 26. März 2026 beschlossen sich auf den Weg zu machen und zunächst herauszufinden, wie die Bürgerschaft darüber denkt und ob es Einwände oder Bedenken gibt. Diese Rückkopplung soll in die weiteren Beratungen im Gemeinderat einfließen. Ein Naturschutzgebiet mache man nicht im Vorbeigehen. Es sind viele Verfahrensschritte der Höheren Naturschutzbehörde am Regierungspräsidium Karlsruhe nötig. Eine breite Unterstützung der Bürgerschaft sei für das Regierungspräsidium daher besonders wichtig.
Klemens Bernecker, Naturschutzbeauftragter und ehemaliger, langjähriger Umweltbeauftragter, nahm die Anwesenden anschließend mit auf einen kleinen virtuellen Spaziergang. Nur 190 Meter Luftlinie, aber zwei Kilometer Entfernung von Eberbach brauche es zum Breitenstein: es geht steil hinauf und hier oben gehen die Uhren anders und auch die Luft sei eine andere. Der Blick in die Vergangenheit zeige, dass der Breitenstein wegen der schlechten Böden landwirtschaftlich nicht weiter intensiviert wurde. Die Eberbacher hätten Glück, dass ihnen heute der Breitenstein so vielfältig zum Naturerleben zur Verfügung stehe und jeder die Möglichkeit habe die Früchte des Speierlings selbst auszuprobieren. Gelächter kam auf, weil viele der Anwesenden als Gebietskenner wissen, dass der Geschmack sauer, aber die Speierlingsfrucht für guten Apfelsaft wichtig sei – die Frucht trägt ihren Namen nicht ohne Grund.
Die Referatsleiter der beiden Naturschutzreferate am Regierungspräsidium Karlsruhe, Tobias Korta und Daniel Raddatz, berichteten anschließend über den Weg von der Idee zum ausgewiesenen Naturschutzgebiet. Naturschutzgebiete seien wichtig für die heimische Artenvielfalt. Rund 40 Prozent der baden-württembergischen Flora und Fauna sei mittlerweile bedroht. Naturschutzgebiete sind Kerngebiete, in denen Natur und Arten Vorrang haben und die Artenvielfalt dauerhaft erhalten bliebe. Die Schritte reichen von der ersten Bestandsaufnahme für die Vorbereitung über die Öffentliche Auslegung des förmlichen Verfahrens bis zur Unterschrift der Regierungspräsidentin unter die Verordnung und deren Verkündigung im Gesetzblatt. Die Referatsleiter bekräftigten, dass sie diesen Weg nur beschreiten werden, wenn eine ausreichende Unterstützung aus der Bürgerschaft da sei.
Dr. Nicola Lutzmann, Umweltbeauftragter der Stadt Eberbach, leitete anschließend die Austauschphase an den vier Themeninseln ein: Verfahrensablauf und Verordnungsinhalte, Artenvielfalt und Schutzgebiete und Landschaftspflege. Der Nabu Eberbach-Schönbuch zeigte an seiner Themeninsel Bilder von Arten des Breitensteins, wie Neuntöter oder Wildkatze. Viele Anwesende staunten über die Artenvielfalt.
Ein reger Austausch an den vier Themeninseln zeigte, dass es zwar schon viel Unterstützung, aber auch noch viele Fragen zu besprechen gibt. Auf der Karte mit dem Untersuchungsraum wurde deutlich, dass die Ferienhaussiedlung nicht Teil eines möglichen Naturschutzgebietes wäre. Für die Wiesen und Streuobstbestände gilt, dass diese Nutzungen nicht nur weitergeführt werden können, sondern auch dazu beitragen, den besonderen Charakter des Breitensteins zu bewahren. Insofern können die Grundstücke zur Bewirtschaftung auch weiter angefahren werden.
Die Stadt Eberbach wird nun die eingebrachten Themen sortieren und die Fragebögen auswerten. Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutzverwaltung soll dann entschieden werden, ob grundsätzliche Hindernisse vorliegen oder die offenen Fragen im Austausch miteinander gelöst werden können.
Zum Abschluss dankte Bürgermeister Reichert allen für ihre engagierte Teilnahme. Die Ergebnisse werden in einer nächsten Gemeinderatssitzung aufgegriffen und auch den Bürgerinnen und Bürgern weitergegeben werden.
Hintergrundinformationen
Warum gibt es Naturschutzgebiete?
Nur knapp 2,5 % der Fläche von Baden-Württemberg sind als Naturschutzgebiete geschützt: Im Land gibt es 1.046 Naturschutzgebiete. 231 davon liegen im Regierungsbezirk Karlsruhe. Naturschutzgebiete repräsentieren die besonderen Landschaften im Bezirk: von den nassen Auwäldern und Stromtalwiesen in den Rheinauen über die trockenen Sandmagerrasen der Hardtplatten und Lössraine des Kraichgaus bis zu den Quellauen im Neckarland und Hochmooren im Nordschwarzwald. Wie Juwelen liegen sie in unserer Landschaft: Sie sind unser wertvollstes Stück Natur! Sie werden dringend als Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen gebraucht, die in unserer intensiv genutzten und bebauten Landschaft nur noch wenig Lebensraum finden. Daneben bieten Sie Raum für eine naturverträgliche Erholung von uns Menschen und bereichern unsere Lebenswelt.
Was ist der Schutzzweck eines Naturschutzgebiets?
Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft einen besonderen Schutz erfahren. Gründe dafür sind beispielsweise die Vielfalt an Biotopen oder die Gefährdung wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Naturschutzgebiete können auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder herausragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden.
Welche Regelungen werden für ein Naturschutzgebiet erlassen?
Für jedes Naturschutzgebiet wird von der Höheren Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums eine eigene Rechtsverordnung erlassen. In dieser ist geregelt, was Schutzgegenstand und Schutzzweck sind und welche Nutzungen und Handlungen erlaubt sind. Handlungen, die den Schutzzweck beeinträchtigen können, sind grundsätzlich untersagt; bei wichtigem Grund kann eine Befreiung erteilt werden. Schädliche Handlungen können auf dieser Grundlage vorgebeugt oder auch geahndet werden.
Welche Nutzungen und Handlungen sind in einem Naturschutzgebiet möglich?
In der Verordnung für das Naturschutzgebiet ist geregelt, welche Nutzungen und Handlungen mit dem Schutzzweck dieses Gebiets vereinbar und daher erlaubt sind. In den meisten Fällen können alle Nutzungen, die bei Ausweisung des Gebietes vorliegen, fortgeführt werden. Dies betrifft auf dem Breitenstein insbesondere die forst- und landwirtschaftliche Nutzung, wie auch die Nutzung als Streuobst. Größere Veränderungen und schädliche Eingriffe in das Gebiet werden mit der Ausweisung vermieden, sodass grundsätzlich keine neuen Bauten errichtet oder auch keine neuen Wege gebaut werden. Im Naturschutzgebiet hat die Natur dem Schutzzweck entsprechend regelmäßig Vorrang. Daher stellt das Land Baden-Württemberg auch Finanzmittel zur Landschaftspflege zur Verfügung. Außerdem können Naturschutzgebiete als Kulisse für weitere Fördermittel oder für Ausgleichsmaßnahmen – z.B. für Windkraftprojekte – dienen.
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