Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

Naturschutz

Den Breitenstein künftig als Naturschutzgebiet schützen?

Am 20. April ist die Bürgerschaft von Eberbach gefragt: nachmittags am Breitenstein, abends in der Stadthalle

Lesezeit:

Teilen via:

Am Breitenstein in Eberbach bietet sich ein strukturreiches Landschaftsbild mit großer Artenvielfalt

Der Breitenstein ist ein Naturjuwel und ein kostbarer Teil der heimatlichen Kulturlandschaft: Die Stadt Eberbach lädt gemeinsam mit der Höheren Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Bereich Breitenstein/Schollerbuckel sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, sich über die Zukunft des Breitensteins auszutauschen. Was macht den Breitenstein zu einem Schatz der Natur? Welche Artenvielfalt gibt es dort? Wie kann ein mögliches Naturschutzgebiet den Breitenstein erhalten? Was bedeutet eine Ausweisung für die künftige Nutzung? Welche Fragen und Themen haben Bürgerinnen und Bürger? 

Ökomobil am Breitenstein: Bürgerinnen und Bürger können mit dem Ökomobil die Artenvielfalt am Breitenstein entdecken.

Montag, 20. April 2026, 14 bis 16 Uhr, Parkplatz am Breitenstein

Bürgerabend zum Breitenstein: Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, sich zu informieren und ihre Fragen zu stellen.

Montag, 20. April 2026, 18 bis 20 Uhr, Stadthalle Eberbach

Nachdem der Gemeinderat Ende März fraktionsübergreifend und einstimmig die Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Bereich Breitenstein/Schollerbuckel befürwortet hat, sollen nun am 20. April die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die interessierte Bürgerschaft informiert und beteiligt werden. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Peter Reichert stellen Gebietskenner Natur und Artenvielfalt am Breitenstein vor. Vertreter der Höheren Naturschutzbehörde erläutern anschließend die Ziele und den Ablauf einer möglichen Ausweisung zum Naturschutzgebiet. Danach sind alle Anwesenden gefragt: Im Austausch sollen Fragen beantwortet und Vorschläge für die künftige Entwicklung am Breitenstein besprochen werden. Die Ergebnisse des Abends werden zusammengefasst und dokumentiert. Die Höhere Naturschutzbehörde würde ein Verfahren zur Ausweisung als Naturschutzgebiet starten, wenn sich abzeichnet, dass eine Mehrheit der Bürgerschaft dahintersteht. Ein Naturschutzgebiet lebt von der Unterstützung und der Akzeptanz vor Ort. Mit diesem Bürgergespräch soll der erste Meilenstein gesetzt werden. Eine genaue Gebietsabgrenzung, ein Schutzkonzept oder Fördermöglichkeiten werden erst im weiteren Verfahren erarbeitet, besprochen und für alle offengelegt. Auch diese Themen stehen am Bürgerabend zur Diskussion.

Hintergrundinformationen

Warum gibt es Naturschutzgebiete?

Nur knapp 2,5 % der Fläche von Baden-Württemberg sind als Naturschutzgebiete ausgewiesen: Im Land gibt es 1.046 Naturschutzgebiete. 231 davon liegen im Regierungsbezirk Karlsruhe. Naturschutzgebiete repräsentieren die besonderen Landschaften im Bezirk: von den nassen Auwäldern und Stromtalwiesen in den Rheinauen über die trockenen Sandmagerrasen der Hardtplatten und Lössraine des Kraichgaus bis zu den Quellauen im Neckarland und Hochmooren im Nordschwarzwald. 

Naturschutzgebiete sind wertvolle Bestandteile der Kulturlandschaft. Sie bieten Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen, die in einer intensiv genutzten und bebauten Landschaft nur noch wenig Lebensraum finden. Daneben ermöglichen sie naturverträgliche Erholung und bereichern die Lebenswelt der Menschen.

Was ist der Schutzzweck eines Naturschutzgebiets?

Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft einen besonderen Schutz erfahren. Gründe dafür sind beispielsweise die Vielfalt an Biotopen oder die Gefährdung wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Naturschutzgebiete können auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder herausragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. 

Welche Regelungen werden für ein Naturschutzgebiet erlassen?

Für jedes Naturschutzgebiet wird von der Höheren Naturschutzbehörde eine eigene Rechtsverordnung erlassen. In dieser ist geregelt, was Schutzgegenstand und Schutzzweck sind und welche Nutzungen und Handlungen erlaubt sind. Handlungen, die den Schutzzweck beeinträchtigen können, sind grundsätzlich untersagt. Bei wichtigem Grund kann eine Befreiung hiervon erteilt werden. Schädliche Handlungen können auf dieser Grundlage vorgebeugt oder auch geahndet werden. 

Welche Nutzungen und Handlungen sind in einem Naturschutzgebiet möglich?

In Verordnungen für Naturschutzgebiete ist geregelt, welche Nutzungen und Handlungen mit dem Schutzzweck des jeweiligen Gebiets vereinbar und daher erlaubt sind. In den meisten Fällen können alle Nutzungen, die bei Ausweisung des Gebietes vorliegen, fortgeführt werden. Dies betrifft am Breitenstein insbesondere die forstwirtschaftliche Nutzung sowie die Nutzung als Grünland und Streuobst. Größere Veränderungen und schädliche Eingriffe in das Gebiet werden mit der Ausweisung vermieden, sodass grundsätzlich keine neuen Bauten errichtet oder auch keine neuen Wege gebaut werden dürfen. Im Naturschutzgebiet hat die Natur dem Schutzzweck entsprechend regelmäßig Vorrang. Das Land Baden-Württemberg stellt entsprechend Finanzmittel zur Landschaftspflege zur Verfügung. Außerdem können Naturschutzgebiete als Kulisse für weitere Fördermittel oder für Ausgleichsmaßnahmen, zum Beispiel für Windkraftprojekte, dienen.

Kontakt

Kontakt

Kontakt

 

Irene Feilhauer
Pressesprecherin
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
0721 926-4051
E-Mail senden 

 

Charlotte Erdmann
Stellvertretende Pressesprecherin
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
0721 926-6266
E-Mail senden