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Abteilung 4: Mobilität, Verkehr, Straßen

Baulastwechsel für Weg entlang der Landesstraße 574 zwischen Neuhausen und Schellbronn

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Landstraße

Das Land Baden-Württemberg und die Gemeinde Neuhausen im Enzkreis haben eine Vereinbarung über den Weg entlang der Landesstraße 574 zwischen Neuhausen und dem Ortsteil Schellbronn abgeschlossen. Der Weg befand sich bislang aufgrund einer Vereinbarung von 1980 im Eigentum und in der Baulast der Gemeinde. Die nun abgeschlossene Vereinbarung sieht vor, dass er als straßenbegleitender Radweg in die Baulast des Landes übergeht. 

Hintergrund ist, dass der Weg im Wesentlichen mit der Landesstraße gleichläuft und die gleiche Verkehrsbeziehung aufweist und somit als sogenannter unselbständiger Radweg der Landesstraße zugeordnet werden kann. Er kann so dazu beitragen, den Radverkehr vom Kfz-Verkehr auf der Landesstraße zu entflechten und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. 

Mit dem Wechsel der Baulast ist nunmehr das Land für die Erhaltung und Unterhaltung des Weges zuständig. Zur Festlegung des notwendigen Sanierungsumfangs sind Voruntersuchungen wie zum Beispiel Bohrungen zur Ermittlung der vorhandenen Aufbaustärke des Asphalts erforderlich. Diese Untersuchungen sollen in den nächsten Wochen beauftragt werden, um eine Sanierung im kommenden Jahr vorzubereiten. Die Kosten für die Verbesserung des Zustands des Weges werden vom Land Baden-Württemberg getragen.

Hintergrund

Der Weg zwischen Neuhausen und Schellbronn verläuft auf einer Länge von 2560 Metern teilweise direkt neben der Landesstraße, teilweise etwas abgesetzt im Wald. Anfang 2024 ereignete sich auf der Landesstraße ein Unfall, bei dem ein Radfahrer von einem PKW erfasst und tödlich verletzt wurde.

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76131 Karlsruhe
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Stellvertretende Pressesprecherin
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