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Pressemitteilung

B 293: Ortsumfahrung Jöhlingen

Regierungspräsidium genehmigt Neubau

 

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Beispiel für einen Bebauungsplan

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat als zuständige Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße B 293, Ortsumfahrung Jöhlingen, am 20. Dezember 2024 erlassen. Damit sind die geplanten Baumaßnahmen genehmigt. Der Beschluss wird nun veröffentlicht.

Bei der Ortsdurchfahrt Walzbachtal-Jöhlingen handelt es sich um eine der letzten Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraße B 293 zwischen Karlsruhe und Heilbronn. Die derzeitige Streckenführung entspricht nicht mehr den aktuellen Ausbaustandards. Im Bedarfsplan 2030 zum Fernstraßenausbaugesetz vom 23. Dezember 2016 ist der Neubau der Ortsumfahrung Jöhlingen als Vorhaben des vordringlichen Bedarfs enthalten (dort lfd. Nr. 108). Mit dem Neubau wird die Trasse der B 293 künftig ab dem sogenannten „Jöhlinger Buckel“ südlich der Gemeinde Walzbachtal-Jöhlingen geführt und mit einem teilplanfreien Knotenpunkt an die Bestandsstrecke Richtung Bretten angeschlossen.

Im Zuge der Ortsumfahrung ist die Herstellung von sieben Über- beziehungsweise Unterführungsbauwerken vorgesehen, darunter die Errichtung einer Grünbrücke zur Sicherung eines Wildtierkorridors von nationaler Bedeutung, sowie eine circa 155 Meter lange Talbrücke über das Landschaftsschutzgebiet und flächenhafte Naturdenkmal „Attental“. Teil des Vorhabens sind außerdem umfangreiche landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen sowie der Rückbau der bestehende B 293 zum Wirtschaftsweg zwischen dem Waldgebiet „Lehrwald“ und dem südwestlichen Ortsrand von Jöhlingen.

Die rund drei Kilometer lange Ortsumfahrung führt zu Verkehrsentlastungen im Ortsteil Jöhlingen sowie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität. In Bereichen mit hoher Längsneigung werden in Steigungsrichtung Überholfahrstreifen angeordnet. Die geplante Anschlussstelle südöstlich der Ortslage von Jöhlingen stellt die Anbindung an das regionale Straßennetz und damit die Erschließung der Ortsteile Jöhlingen und Wössingen sicher.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen werden in der Zeit vom 28. Januar bis 10. Februar 2025 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter Straßen veröffentlicht: Planfeststellungsbeschlüsse

Die Veröffentlichung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe ersetzt die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen in der Gemeinde.

Die Veröffentlichung wird auch in den örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.

Kontakt

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Irene Feilhauer
Pressesprecherin
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
0721 926-4051
E-Mail senden 

 

Charlotte Erdmann
Stellvertretende Pressesprecherin
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
0721 926-6266
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