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Hochwasserschutz

Ausbau Leimbach-Oberlauf: Maßnahme 3.1 Hochwasserrückhaltebecken Nußloch bis zur ehemaligen Hubbrücke in Wiesloch

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg rechtskräftig: Planfeststellungsbeschluss ist damit bestandskräftig und kann umgesetzt werden

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Leimbach in Wiesloch (Blick in Fließrichtung) im Bereich der Kläranlage

Der am 7. April 2025 durch die Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Rhein-Neckar, erlassene Planfeststellungsbeschluss zu der Maßnahme 3.1 ist nun bestandskräftig. Der Beschluss wurde vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolglos beklagt. Das abweisende Urteil des Verwaltungsgerichtshof vom 21. Oktober 2025 (Az. 3 S 872/25) ist seit 4. Dezember 2025 rechtskräftig. Damit sind keine weiteren Rechtsbehelfe mehr offen. Der Planfeststellungsbeschluss kann damit umgesetzt werden.

Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe verbessert mit dem Beschluss den Hochwasserschutz am Leimbach Schritt für Schritt.. Die Maßnahme 3.1 ist Teil der Maßnahme 3 "Ausbau Leimbach-Oberlauf". Sie umfasst einen 1,4 Kilometer langen Abschnitt des Leimbachs zwischen dem "Adelsförsterpfad" in Wiesloch (ehemalige Hubbrücke) und dem Hochwasserrückhaltebecken Nußloch. Damit können für einen weiteren Teilabschnitt der Hochwasserschutzkonzeption Leimbach-Hardtbach, bestehend aus insgesamt fünf Maßnahmen, die nächsten baulichen Maßnahmen erfolgen.

Während die Maßnahme 3.2 im Bereich des Leimbachparks bereits 2016 umgesetzt wurde, können die Bauarbeiten der Maßnahme 3.3 im Stadtgebiet von Wiesloch voraussichtlich im Frühjahr 2026 abgeschlossen werden. Das Regierungspräsidium wird nun – aufbauend auf dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss und unter Berücksichtigung der Personal- und Finanzressourcen des Landes – in einem nächsten Schritt mit der Ausführungsplanung und der Bauvorbereitung der Maßnahme 3.1 beginnen. Über den Baubeginn und mögliche Beeinträchtigungen während der Bauzeit wird das Regierungspräsidium Karlsruhe rechtzeitig gesondert informieren.

Weitere Informationen zu den Leimbach-Hardtbach-Projekten

 Informationen zum aktuell planfestgestellten Vorhaben finden sich bei der Maßnahme 3 unter dem Abschnitt zur Maßnahme 3.1. Hier sind auch das aktuelle Faltblatt sowie „Häufig gestellte Fragen“ eingestellt.

Ergänzende Informationen zum Ausbau Leimbach-Oberlauf - Maßnahme 3.1:

Mit dem Ausbau dieses Teilabschnitts wird der Hochwasserschutz am Leimbach für die Stadt Wiesloch zwischen dem „Adelsförsterpfad“ (ehemalige Hubbrücke) und dem Hochwasser­rückhaltebecken Nußloch verbessert. Die Hochwasserschutzdämme werden saniert und in einigen Bereichen durch Hochwasserschutzmauern oder Spundwände ergänzt. Gleichbedeutend werden mit dem Ausbau die Zielsetzungen der Europäischen Wasserrahmen­richtlinie (WRRL) umgesetzt, in dem die Gewässerökologie wesentlich verbessert wird. Durch den Ausbau soll zudem die Unterhaltung des Leimbachs und der Hochwasserschutzdämme erleichtert und der Leimbach für die Bevölkerung insgesamt wieder attraktiver und erlebbarer werden. Das Vorhaben steht dabei im Kontext weiterer Maßnahmen am Leimbach und Hardtbach, die durch das Regierungspräsidium Karlsruhe geplant und zum Teil bereits umgesetzt wurden. 

Ziel der Leimbach-Hardtbach-Projekte ist es, den Hochwasserschutz am Leimbach zwischen Wiesloch und Oftersheim erheblich zu verbessern und gleichbedeutend die Gewässerökologie am Leimbach im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie deutlich aufzuwerten. Die Projekte werden in enger Zusammenarbeit mit den Projektpartnern, den betroffenen Kommunen und kommunalen Zweckverbänden, geplant. Am Leimbach-Oberlauf wurde zuletzt die Maßnahme 3.2 im Bereich der Brücke „In den Weinäckern“ bis „Adelsförsterpfad“ (ehemalige Hubbrücke) im Jahr 2016 umgesetzt. Der östlich daran angrenzende Abschnitt (M 3.3) befindet sich seit Oktober 2023 im Bau. Dieser dauert voraussichtlich noch bis Anfang 2026 an. Nun folgt der nördlich an die Maßnahme 3.2 angrenzende Abschnitt 3.1. Weitere Maßnahmen am Leimbach (Maßnahme 4 und Maßnahme 5) unterstrom von Maßnahme 3.1 befinden sich derzeit noch im Planfeststellungsverfahren bei der Genehmigungsbehörde.

Anhang

Lageplan: Maßnahme im Kontext der weiteren Maßnahmen am Oberlauf des Leimbachs

Kontakt

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Irene Feilhauer
Pressesprecherin
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
0721 926-4051
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Charlotte Erdmann
Stellvertretende Pressesprecherin
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe
0721 926-6266
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