Leichte Sprache: Erklärung zur Barrierefreiheit
Öffentliche Einrichtungen müssen ihre Internet-Seiten barrierefrei machen.
Das legt das Gesetz fest.
Barriere-frei heißt:
Es darf keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel:
Für Menschen mit Behinderungen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe möchte seine Internet-Seite auch barrierefrei anbieten.
Dann können alle die Seite nutzen.
Hier wollen wir erklären,
welche Hilfen es für Menschen mit Behinderung gibt.
Das machen wir in der Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Wir erklären hier in Leichter Sprache:
- Was schon barrierefrei ist.
- Was noch nicht barrierefrei ist.
- Welche Hilfen es gibt.
- Und wie Sie Hilfe bekommen.
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Internetseite vom Regierungspräsidium Karlsruhe
1. Ist die Internet-Seite barrierefrei?
Die Internet-Seite vom Regierungs-Präsidium Karlsruhe ist nur zum Teil barrierefrei.
Das heißt:
Wir erfüllen noch nicht alle Regeln.
Aber wir arbeiten weiter daran.
Das haben wir schon:
- Wir bieten Infos in Leichter Sprache an.
- So können alle Menschen unsere Infos verstehen.
- Wir bieten Infos in Gebärdensprache an.
So finden alle Menschen wesentliche Informationen.
Zum Beispiel wenn sie schlecht sehen oder lesen können.
Aber wir müssen noch mehr tun.
Damit alle unsere Seiten nutzen können.
2. Was ist nicht barrierefrei?
Hier erklären wir, wo es auf unserer Internet-Seite noch Hindernisse gibt.
Dokumente
- Einige Dokumente sind noch nicht barrierefrei.
Zum Beispiel: Anträge an das Regierungs-Präsidium oder Merk-Blätter.
Videos
- Einige Videos haben noch keine Untertitel.
Das sind Videos, die vor 2022 veröffentlicht wurden.
Sie sind noch nicht barrierefrei.
Formulare
- Formulare sind Anträge zum Ausfüllen.
- Manche Formulare können wir noch nicht barrierefrei machen.
Wir arbeiten weiter an der Barrierefreiheit.
Wir setzen die Regeln von Zeit zu Zeit um.
Denn alle sollen unsere Internet-Seite nutzen können.
3. Probleme
Es gibt für Menschen mit Behinderung weitere Hilfe-Stellen.
Zum Beispiel eine Beauftragte von der Landes-Regierung
für Menschen mit Behinderungen.
Sie heißt Simone Fischer.
Sie können sich bei ihr melden.
Zum Beispiel:
Wenn Sie beim Regierungspräsidium nicht weiterkommen.
Oder wenn das Regierungspräsidium nicht antwortet.
Es gibt auch ein Verbands-Klage-Recht.
Das heißt: Vereine und Verbände können klagen.
Zum Beispiel:
Wenn sich das Regierungspräsidium sich nicht an das Gesetz hält.
Kontakt
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Regierungspräsidium Karlsruhe
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Frau Fischer
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