Referat 89.1Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften – Zentrale Ausländerbehörde für das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Sie sind Arbeitgebende und möchten eine Fachkraft über das beschleunigte Fachkräfteverfahren in ihr Unternehmen integrieren? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Seit 1. April 2025 ist die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften, kurz LZF, Ihre Anlaufstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Baden-Württemberg. Mit unserer landesweiten Zuständigkeit wollen wir die Zuwanderung von internationalen Fachkräften nach Baden-Württemberg noch effizienter gestalten und damit Baden-Württemberg als herausragenden Wirtschaftsstandort weiter stärken.
Wir beraten Sie kompetent und aus einer Hand zu allen Fragen rund um das Aufenthaltsrecht und die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen für Fachkräfte aus Drittstaaten.
An unserem Standort in Karlsruhe bearbeiten wir Verfahren aus den Wirtschafts-und Sozialberufen, das Team in Stuttgart betreut die Gesundheits-und Pflegeberufe.
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Referatsleitung
Tillmann Schwarz
Abteilungsdirektor
0721 926-8667
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