Referat 83Ausweisung
Unsere Kernaufgaben
Bei straffälligen Ausländern, die sich auf richterliche Anordnung in Strafhaft oder länger als eine Woche in Untersuchungshaft befinden, entscheiden wir über die Ausweisung, d.h. den förmlichen Entzug des Rechts zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Ebenso stellen wir bei straffällig gewordenen Bürgern der Europäischen Union den Verlust ihres Rechts auf Freizügigkeit im Bundesgebiet fest.
In diesem Zusammenhang entscheiden wir auch über das sich aus der Ausweisung bzw. aus der Verlustfeststellung ergebende Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbot und legen dessen Dauer fest.
Als Widerspruchsbehörde sind wir zuständig für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Ausweisungsentscheidungen der unteren Ausländerbehörden und den von diesen wegen der Ausweisung auferlegten Einreise- und Aufenthaltsverboten.
Kontakt
Kontakt
Referatsleitung
Insa Jung
0721 926 7814
E-Mail senden
Stellvertretung
N.N.