Referat 34Markt und Ernährung, Futtermittelüberwachung

Unsere Kernaufgaben
Das Referat ist für Fragen im Zusammenhang mit Märkten für landwirtschaftliche Produkte zuständig. Unser Ziel ist, dass Erzeuger und Verbraucher korrekte Marktbedingungen für hochwertige Lebensmittel vorfinden und sichere Futtermittel für Tiere bereitgestellt werden. Dafür stärken und kontrollieren wir die Erzeugung, die Verarbeitung und den Handel.
Wir bearbeiten Förderanträge von Betrieben der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte zur Verbesserung der Marktstruktur sowie im Bereich der Investitionsförderung im Weinbau.
Weiterhin sind wir landesweit für die Koordination der Aufgaben des Herkunftsschutzes zuständig.
Unsere Aufgaben im Detail
Investitionen von Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen, die direkt landwirtschaftliche Erzeugnisse aufnehmen, werden mit Zuschüssen gefördert, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Im Bereich der Märkte für pflanzliche und tierische Erzeugnisse sind wir für die Einhaltung der Vermarktungsnormen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Handelsklassengesetz zuständig. Weiterhin gehört die Zulassung und Kontrolle von Eierpackstellen sowie die Zulassung von Klassifizierern für die Handelsklasseneinreihung und Schlachtgewichtsfeststellung von Rindern, Schweinen und Schafen zu unseren Aufgaben.
Bei uns im Referat werden die Investitionsförderung für Weingüter, Winzergenossenschaften und Kellereien abgewickelt. Durch die Maßnahmen soll die Qualität der Produkte verbessert, die Aufgaben bzw. Arbeitsabläufe gebündelt oder Innovationen in der Kellerwirtschaft eingeführt werden. Die Gesamtleistung des Betriebes soll hierdurch verbessert werden, was sich letztendlich beim Winzer durch ein besseres Einkommen auswirkt
Kontrolliert wird die korrekte Weitergabe der Informationen im Rahmen der Fischetikettierung vom Fang beziehungsweise der Ernte bis zum Einzelhandel.
Als Teil eines umfassenden Verbraucherschutzes wird die Sicherheit und Qualität der Futtermittel durch Kontrollen bei Herstellern, Händlern und landwirtschaftlichen Betrieben überwacht.
Um regionale Spezialitäten mit traditionellen Herstellungsverfahren im Interesse der Verbraucher und der heimischen Wirtschaft vor Nachahmung und Imitation zu schützen, gibt es die Möglichkeit der Eintragung solcher besonders schützenswerten Agrarerzeugnisse und Lebensmittel in das bei der Europäischen Kommission geführte Verzeichnis als geschützte geografische Angabe (g. g. A.) oder geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.). Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist dabei in Baden-Württemberg für die Kontrolle der geschützten geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen bei den Herstellern zuständig und übernimmt darüber hinaus die landesweite Koordination der Kontrollen auf dem Markt.
Weitere Informationen
Häufig nachgefragt
- Futtermittelüberwachung
- Agrarmarkt
- Eiermarkt
- Obst und Gemüse
- Marktüberwachung Vieh, Fleisch und Geflügel
- Produkte mit europäischem Herkunftsschutz
- Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF)
- Investitionsbeihilfen zur Marktstrukturverbesserung
- Förderung von Investitionen im Weinbau (VwV Förderung Weinbau, Teil C und D)
Kontakt

Kontakt
Referatsleitung
Jutta Schulz
Leitende Regierungsdirektorin
0721 926-3713
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Stellvertretung
Georgina Tomforde
Landwirtschaftsdirektorin
0721 926-4523
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