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Referat 32Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung

Unsere Kernaufgaben

Die Förderung der Landwirtschaft und des Ländlichen Raumes sind unsere Schwerpunktaufgaben. Wir betreuen verschiedene Förderprogramme, die die Landwirtschaft stärken und den Ländlichen Raum in unserem Regierungsbezirk weiterhin erhalten, sodass er attraktiv und lebenswert für alle bleibt. 

Die Grundlage für die von und betreuten Maßnahmen bildet für die EU-kofinanzierten Fördermaßnahmen insbesondere der GAP-Strategieplan (Förderperiode 2023-2027). Weitere Informationen finden sie auch im Förderwegweiser.

Unsere Aufgaben im Detail

Mithilfe des Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und der Förderung von Investitionen zur Diversifizierung wollen wir eine nachhaltige, innovative, wettbewerbsfähige sowie tier- und umweltgerechte multifunktionale Landwirtschaft unterstützen.

Speziell für kleine landwirtschaftliche Betriebe, die oft einen wichtigen und gesellschaftlich anerkannten Beitrag für die Region leisten, bietet die Förderung von Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit über die Verbesserung der Arbeitswirtschaft, des Tierwohls sowie des Einkommens eine langfristige Bewirtschaftung zu sichern.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert strukturverbessernde Maßnahmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohnraum auf dem Land.

Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“, ist eine Sonderlinie des ELR und unterstützt Investitionen von besonders innovativen Unternehmen im Ländlichen Raum, die das Potenzial haben, zur Technologieführerschaft des Landes beizutragen.

In den LEADER-Aktionsgebieten steht ein weiteres Förderprogramm zur Verfügung, das Projekte für eine eigenständige und nachhaltige Regionalentwicklung unterstützt.

In der Förderung nach der Landschaftspflegerichtlinie liegen unsere Zuständigkeiten in der Offenhaltung der Landschaft und der Biotopvernetzung.

Wir fördern Bildungsmaßnahmen im ländlichen Raum und sind landesweit zuständig für die Förderung von Beratungsmodulen für die Landwirtschaft.

Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) haben wir die Fachaufsicht über die unteren Landwirtschaftsbehörden zur einheitlichen Umsetzung der flächenbezogenen Ausgleichsmaßnahmen. Neben der Unterstützung der unteren Verwaltungsbehörden sind wir auch für die Widersprüche in diesem Arbeitsgebiet zuständig.

Wir betreuen die Baumschnittförderung im Streuobst.

Wir sind zuständig für die Förderung zum Bau und zur Sanierung von Tierheimen.

Zusammenhang mit Streitverfahren in den Bereichen des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetztes (LLG) haben wir die Fachaufsicht über die unteren Landwirtschaftsbehörden. In den Bereichen Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht, Aufforstungen etc. bearbeiten wir Widerspruchsverfahren und erteilen Stellungnahmen im Klageverfahren.

Wir vertreten die agrarstrukturellen Belange bei der Regionalplanung, im Planfeststellungsverfahren, bei sonstigen raumwirksamen Planungen, bei Eingriffen in Natur und Landschaft und bei Schutzgebietsplanungen (LSG, NSG, Natura 2000) und haben die Fachaufsicht über die unteren Landschaftsbehörden im Arbeitsbereich Agrarstruktur.

Kontakt

Kontakt

Referatsleitung

Birgit Kuisl
Leitende Landwirtschaftsdirektorin
0721 926-3721
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Stellvertretung

Yvonne Klewin
Regierungsdirektorin
0721 926-3725
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