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Referat 21Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz

Unsere Aufgaben im Detail

Als höhere Raumordnungsbehörde

  • überprüfen wir Planungen für große Infrastrukturmaßnahmen, Gewerbe-, Einzelhandels- und Freizeitanlagen auf ihre Verträglichkeit mit anderen Nutzungen und Erfordernissen des betreffenden Raumes,
  • beraten wir Kommunen und Vorhabensträger,
  • führen wir das Automatisierte Raumordnungskataster. Dieses beinhaltet beispielsweise Informationen zum Bearbeitungsstand der Flächennutzungsplanung, zur Windkraft und zu Photovoltaik im Regierungsbezirk.

Als höhere Baurechtsbehörde

  • gewährleisten wir eine einheitliche Rechtsanwendung und Verwaltungspraxis durch die Beratung der 45 Unteren Baurechtsbehörden im Regierungsbezirk.
  • obliegt uns die Fachaufsicht über die Unteren Baurechtsbehörden und die Überprüfung von Beschwerden gegen deren Entscheidungen.
  • erteilen wir Baugenehmigungen, insbesondere bei Nachbareinwendungen gegen kommunale Bauvorhaben, und Typengenehmigungen.
  • beraten wir Gemeinden auf dem Gebiet der Bauleitplanung.
  • genehmigen wir Bauleitpläne.

Flächennutzungsplanung - Planungsräume im Regierungsbezirk

Als höhere Denkmalschutzbehörde

  • nehmen wir die Fachaufsicht über die 45 Unteren Denkmalschutzbehörden im Regierungsbezirk wahr und beraten diese, um eine einheitliche Verwaltungspraxis sicherzustellen.
  • erteilen wir Genehmigungen, wenn Stadt- und Landkreise, Große Kreisstädte sowie Verwaltungsgemeinschaften nach § 17 LVG selbst als Eigentümer oder Besitzer eines Kulturdenkmals betroffen sind.
  • führen wir das Denkmalbuch, in dem Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen werden.
  • führen wir ein Online-Verzeichnis, in dem Sie sich über das aktuelle Angebot verkäuflicher Kulturdenkmale informieren oder ihr eigenes denkmalgeschütztes Objekt zum Verkauf anbieten können. Der Eintrag für Verkäufer ist kostenfrei.

Die fachlichen Aufgaben der Denkmalpflege werden landesweit vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart wahrgenommen.

Zuständig für die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Erneuerbaren Energien Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbaren Wärmegesetz des Landes BW (EWärmeG) sind die jeweiligen unteren Baurechtsbehörden. Das Regierungspräsidium ist für die Entscheidung über Widersprüche zu den genannten Vorschriften zuständig. Daneben kommt ihm auch eine Beratungsfunktion sowohl gegenüber den unteren Baurechtsbehörden als auch gegenüber interessierten Bürgern zu. 

Gebäudeenergieeffizienz - Regierungspräsidien Baden-Württemberg

Ihre Ansprechpartnerin fürWärmegesetze Bund und Land, EnEV, Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Neslihan Beer
0721 926-7488
E-Mail senden

Informieren Sie sich!

Stabsstelle NBS/ABS Mannheim - Karlsruhe
Aktuelle Raumverträglich­keitsprüfungen und Zielabwei­chungsverfahren
Das automatisierte Raumordnungs­kataster (AROK)

Kontakt

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Referatsleitung

Jens Nottermann
Abteilungsdirektor
0721 926-7515
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Stellvertretung

Melanie Uhrig
Regierungsdirektorin
0721 926-7543
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Jasmin Misiewicz 
Regierungsdirektorin 
0721 926-7513
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