Referat 17Recht, Planfeststellung

Unsere Kernaufgaben
Der Schwerpunkt unserer Aufgaben liegt im Bereich der Planfeststellung. Dies sind förmliche Genehmigungsverfahren für Großvorhaben wie Autobahnen, Bundes-, Landes-und sonstige Straßen, Eisenbahnen, Straßen- und Stadtbahnen, Seilbahnen und Energieanlagen, wie z. B. Gasleitungen oder elektrische Freileitungen. Dabei nehmen zahlreiche Ämter, Kommunen und betroffene Bürger ihre Beteiligungsrechte wahr.
Wir prüfen und erörtern die oft zahlreichen Hinweise, Bedenken und Argumente und entscheiden nach umfassender Abwägung darüber. In manchen Planfeststellungsverfahren ist das Referat 17 aber auch "Anhörungsbehörde", d.h. es bereitet die Entscheidung einer anderen Behörde vor.
Außerdem entscheiden wir über
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Enteignungen, Besitzeinweisungen und Entschädigungen nach dem Baugesetzbuch, Landesenteignungsgesetz in Verbindung mit den Straßengesetzen, dem Energiewirtschaftsgesetz, Wassergesetz und anderen Fachgesetzen und dem Landbeschaffungsgesetz
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Einleitungen von Unternehmensflurbereinigungen nach dem Flurbereinigungsgesetz bei Maßnahmen mit großem Landbedarf.
Auch gehören Zivil- und Arbeitsrechtstreitigkeiten sowie abteilungsübergreifende Rechtsangelegenheiten, für die kein anderes Referat zuständig ist, zu unserem Aufgabengebiet.
Informieren Sie sich!
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Planfeststellungsbeschlüsse
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Kontakt
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Referatsleitung und Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Mirko Hecker
Regierungsdirektor
0721 926-7714
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Stellvertretung
Corinna Bossert
Regierungsdirektorin
0721 926-7703
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Eva-Maria Kazenwadel
Regierungsdirektorin
0721 926-9248
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