Stiftungen
Muster und Vorlagen - Unser Service für Sie!
Auf dieser Seite finden Sie Muster und Vorlagen für ein Stiftungsgeschäft, die Stiftungssatzung und Jahresrechnung.
Die von uns ausgearbeiteten Muster enthalten die notwendigen stiftungsrechtlichen Regelungen und weitere Bestimmungen, die sich in der Praxis als sinnvoll erwiesen haben. Die steuerrechtlichen Regelungen für gemeinnützige Stiftungen bitten wir mit dem jeweils zuständigen Finanzamt abzustimmen.
Allgemeine Informationen zu Stiftungen, unseren Aufgaben als Stiftungsbehörde, aber auch Informationen zur Einrichtung einer Stiftung und steuerlichen Aspekten finden Sie in unserem Themenportal.
Stiftungsgeschäft
Im Stiftungszweck konkretisiert sich der Wille des Stifters. Er ist die „Seele“ der Stiftung und bildet die Leitlinie für die künftige Stiftungstätigkeit.Der Zweck wird vom Stifter frei gestaltet. Die Stiftungsbehörde kann lediglich prüfen, ob der Zweck das Gemeinwohl gefährdet, gegen die Rechtsordnung verstößt oder unmöglich ist.
Für den Fall, dass beabsichtigt ist, eine Stiftung von Todes wegen zu errichten, empfehlen wir dringend eine fachliche Beratung (z.B. durch einen Notar oder Rechtsanwalt). Außerdem empfiehlt es sich, die Stiftungssatzung, die Bestandteil des Stiftungsgeschäfts von Todes wegen ist, mit der Stiftungsbehörde abzustimmen.
Eine Stiftung kann durch Testament oder Erbvertrag errichtet und dabei zum Erben oder Vermächtnisnehmer werden. Bei privatschriftlicher Errichtung ist eine handschriftliche Abfassung mit Angabe von Datum und Ort sowie Unterschrift (Vor- und Zuname sowie bei Ehefrauen auch der Geburtsname) erforderlich.
Ein Testament könnte folgende Form haben: Muster eines Stiftungsgeschäfts von Todes wegen (word)
Eine solche Stiftung soll den Zweck haben, das Gemeinwesen einer Stadt und Region zu stärken,gemeinsame bürgerschaftliche Verantwortung zu fördern und Kräfte der Innovation zu mobilisieren.
Stiftungssatzung
Die Stiftungssatzung sollte den Bedürfnissen der Stiftung angepasst werden; unsere Vorschläge sollen teilweise nur als Anregung verstanden werden. Im Einzelfall - insbesondere bei kleineren Stiftungen - kann auf einzelne Regelungen ganz verzichtet werden. Da der Gesetzgeber als Stiftungsorgan nur den „Vorstand“ verbindlich vorschreibt, kann auch auf zusätzliche Organ wie einen „Stiftungsrat“, (Kuratorium, Beirat o.ä.) und die diesbezüglichen Regelungen in der Satzung verzichtet werden. Der Inhalt der Satzung sollte auf die notwendigen und für Ihre Stiftung und sinnvollen Regelungen beschränkt werden.
Zweck und Bedeutung der Stiftungssatzung
Muster Stiftungssatzung einer rechtsfähigen Stiftung mit einem Organ (pdf)
Muster Stiftungssatzung einer rechtsfähigen Stiftung mit einem Organ (word)
Muster einer Stiftungssatzung einer Bürgerstiftung (word)
Kontakt
Kontakt
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Alexandros Parassidis
0721 926-6256
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Hannelore Brecht
(Landkreise Enzkreis, Karlsruhe, Rastatt, Städte Baden-Baden und Karlsruhe)
0721 926-2138
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Maria Specka
(Rhein-Neckar-Kreis, Städte Heidelberg und Pforzheim)
0721 926-3335
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Elke Schmitt
(Landkreise Calw, Freudenstadt, Neckar-Odenwald-Kreis, Stadt Mannheim)
0721 926-2113
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